Hallo Ela,
aufgrund § 102 Abs. 5 SGB VI steht die Rente nicht nur bis zum eigentlichen Todestag, sondern auch für den vollen, verbleibenden Kalendermonat zu - bei einem Todestag am 11.11. also für den kompletten Monat November.
Sofern ein Witwer und/oder eine Waise vorhanden ist, sollten entsprechende Anträge auf Hinterbliebenenrente gestellt werden.