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Experten-Antwort

Rente

von Antonia14.05.2019 | 11:34
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11 Antworten

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Hallo ich habe ein Frage es geht um eine Sache die meinen Vater betrifft. Er hat vor 5 Jahren Rente beantragt im Oktober in Januar bekam er dann die Nachricht er bekommt Rente. So so weit so gut. Er hätte dann eine Nachzahlung von Antragstellung ab als um 3499 Euro bekommen solle aber die rentenversichung hat es ohne Grund nicht ausgezahlt und so zu sagen gesperrt. Warum Vielen Dank für die antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Antonia,

vermutlich handelt es sich bei dem angegebenen Betrag um den aufgelaufenen Nachzahlungsbetrag der Rente.

Die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers behält die Nachzahlung zunächst ein, um zu klären, ob es Erstattungsansprüche, z.B. vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, gibt. Bitte setzen Sie sich mit dem Rentensachbearbeiter des Rentenversicherungsträgers Ihres Vaters in Verbindung und klären den Sachstand ab. Gleichzeitig wird man Sie dann auch informieren können, ob es Erstattungsansprüche gibt bzw. wann Ihr Vater mit einer Entscheidung dazu rechnen kann.

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10 Antworten

Antoniaam 14.05.2019 | 11:50
Ich bin des lesen durchaus mächtig es gibt keine Begründung. Mein Vater hat jetzt einen Brief hingeschickt um den Grund zu erfahren. Aber ist das überhaupt rechtes. Einfach zu sagen wir zahlen ihnen das ihnen zustehende Geld nicht aus? Es st3ht meinem Vater zu ganz einfach. Aber haben wir überhaupt eine Chance?
???am 14.05.2019 | 11:41
Normalerweise steht sowas im Bescheid. Falls Sie alles gut durchgelesen und trotzdem keine Erklärung haben, empfiehlt es sich, die auf dem Bescheid stehende Telefonnummer anzurufen.
Antonioam 14.05.2019 | 12:02
Um welche Rentenart handelt es sich denn? Altersrente? Erwerbsminderungsrente? Wurden im rückbewilligtem Zeitraum irgendwelche Sozialleistungen bezogen? Sie erwähnen als Zeitraum 5 Jahre und handeln erst jetzt?
Antoniaam 14.05.2019 | 12:21
Papa würde vom Jobcenter genötigt Rente zu beantragen. Er hat zwei Jahre harz4 bekommen. Es geht um die ältere Rente. Warum jetzt ganz einfach weil mir mehrfach nachgefragt haben und keine Antwort erhalten haben. Es ist eine Frechheit das Geld steht ihm zu
Schadeam 14.05.2019 | 12:45
Wahrscheinlich ist die Nachzahlung mit dem Krankengeld, ALG, ALGII,etc., das Ihr Vater im Nachzahlungszeitraum erhalten hat verrechnet worden. Aber das können Sie nur direkt mit der DRV Sachbearbeitung klären, da kann das Forum nicht helfen.
Schlaubiam 14.05.2019 | 12:58
Das Geld steht ihm nicht zu, wenn in dem Zeitraum Alg2 oder andere Leistungen bezogen wurden. Dann haben die Ämter einen Erstattungsanspruch in Höhe der bereits gezahlten Sozialleistung!
Antonioam 14.05.2019 | 13:08
P. S. Ganz vergessen, daß neue SGB II trat zum 01.08.16 in Kraft, da der Fall hier davor lag, altes Recht. Aber nicht automatisch. Einzelfall.
Antonioam 14.05.2019 | 13:02
Ich wage mich jetzt mal vorsichtig daran: Beim Bezug von ALG 2 und einer Rentennachzahlung im eigentlichen Bewilligungszeitraum machen die Jobcenter folgendes, sie rechnen die Nachzahlung auf 6 Monate als Zufluss auf. Dieses stellte eine eindeutige Rechtsbeugung dar, mit der sich in ähnlichen Fällen sogar das BSG beschäftigen musste. Dieses urteilte, dass es nur als Zufluss im Zuflussmonat anzurechnen ist. Aber,mit Inkrafttreten des neuen SGB II wurde den Jobcentern ihre Verfahrensweise de jure bestätigt. Altfälle, welche vorm Inkrafttreten des neuen SGB II bestanden, sind noch im Sinne alt zu behandeln. Wieder aber da streiten Sie vor Gerichten und brauchen anwaltlichen Beistand, weil die Jobcenter auf ihrer Ausführung beharren, obwohl sie nachweislich nicht im Recht waren. Das es sich dabei um offene Rechtsbeugung handelt, haben die Richter klar formuliert. Ihr Weg zu diesem Geld wird ganz schwer!
Antoniaam 14.05.2019 | 15:04
Also auf Grund von unseren Unterlagen, wurde die Zahlung also die Nachzahlung nicht an das Jobcenter überwiesen. Es hieß im schreiben nur das das es nicht ausgezahlt wird.aber laut Jobcenter würde es auch an sie nicht gezahlt.
Onkel Ottoam 14.05.2019 | 15:13
Ich wage mich jetzt mal vorsichtig daran: Beim Bezug von ALG 2 und einer Rentennachzahlung im eigentlichen Bewilligungszeitraum machen die Jobcenter folgendes, sie rechnen die Nachzahlung auf 6 Monate als Zufluss auf. !
Falsche Abteilung, es geht nicht um Zufluss, sondern um die Verrechnung der vom Sozialleistungsträger (Jobcenter) gezahlten Beträge, da sich nun heraus gestellt hat, dass die DRV in den letzten Jahren für die Leistungen zuständig gewesen ist. Deshalb werden die vom JC gezahlten Beträge, wie Miete, Krankenversicherung und Regelsatz, von der DRV zurück erstattet. Und wenn nun diese Beträge höher sind, als die Rentennachzahlung, dann bekommt Ihr Vater nichts ausbezahlt.
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