Hallo Antonia,
vermutlich handelt es sich bei dem angegebenen Betrag um den aufgelaufenen Nachzahlungsbetrag der Rente.
Die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers behält die Nachzahlung zunächst ein, um zu klären, ob es Erstattungsansprüche, z.B. vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, gibt. Bitte setzen Sie sich mit dem Rentensachbearbeiter des Rentenversicherungsträgers Ihres Vaters in Verbindung und klären den Sachstand ab. Gleichzeitig wird man Sie dann auch informieren können, ob es Erstattungsansprüche gibt bzw. wann Ihr Vater mit einer Entscheidung dazu rechnen kann.