Bin Jahrgang 49. Habe vor ca. drei Monaten die Rente nach ALO beantragt, die ich mit 1,5% Abschlag ab 01.07.2014 bekommen könnte. Nachdem das RLV-Gesetz nun mit einigen neuen Aspekten durch ist und ich den drittletzten Absatz in der DGB-Info
http://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/mediaPDF/Rente_mit_63_In… aufmerksam gelesen habe, bin ich mir nicht mehr sicher, ob es vielleicht besser gewesen wäre, doch die Rente 45/63 zu beantragen. Der Bescheid ist noch nicht erteilt. Kann ich im Widerspruchsverfahren problemlos noch ein Umswitchen in einen Rentenantrag 45/63 (ohne Abschlag) bewerkstelligen, oder sollte ich gleich erst einmal prophylaktisch umpolen? Momentan zählt die Alo-Zeit vor der Rente ja nicht, aber ich denke, dass da noch Korrekturen erfolgen werden, die aber durchaus auch noch länger als die mir zur Verfügung stehende Widerspruchszeit in Anspruch nehmen. Erbitte einen sinnvollen Rat!