Wir leben seit 7 Jahren in Australien und kehren nächstes Jahr, nach 8 Jahren zurück nach Deutschland! Können wir den Rentenbeitrag der letzten 8 Jahre in die deutsche Rentenversicherung einzahlen? Die sogenannte Superannuation, also die “australische Rente” bekommen wir nach verlassen des Landes ausgezahlt!
Die Superannuation ist eher die australische Betriebsrente, oder nicht?
Sie haben Wohnzeiten erworben, die auch weiterhin berücksichtigt werden.
Freiwillige Beiträge können Sie für das laufende Jahr entrichten.
Hallo nach "down under"!
Eine Menge Infos finden Sie in der Broschüre
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/17_arbeiten_deutschland_australien.html
Vermutlich hätten Sie in den letzten sieben Jahren freiwillige Beiträge zahlen können, aktuell geht das nur noch für 2020.
Für Detailfragen erreichen Sie die DRV Oldenburg als Kontaktstelle für Australien, die Daten finden Sie hinten in der Broschüre.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch heute noch eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen möglich, wenn Sie infolge der Corona-Pandemie gehindert waren, diese rechtzeitig zum 31.03.20 zu zahlen.
Die Anwendung der Ausnahmeregelung ist aber von den Umständen im Einzelfall abhängig. Sie sollte daher kurzfristig (!) bei Ihrem Rentenversicherungsträger unter Darlegung der Gründe beantragt werden.
Ansonsten können Sie freiwillige Beiträge tatsächlich nur noch für dieses Jahr zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam