Hallo Surfer24,
§ 34 Abs. 4 SGB VI regelt, dass Versicherte, die sich bereits für eine Altersrente entschieden haben, nicht mehr in eine andere Rente, sei es nun eine Rente wegen Erwerbsminderung, eine Erziehungsrente oder eine andere Rente wegen Alters, wechseln können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung