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Experten-Antwort

Rente

von Rudolf23.09.2015 | 13:19
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Hallo, ich bin 57 1/2 Jahre alt und möchte mit erfüllten 45 Beitragsjahren gesundheitlich bedingt meinen Arbeitsplatz in 4 Jahren kündigen und mir einen stressfreieren Job bis zur abschlagfreien Rente ( 64 ) suchen. Falls meine Suche ergebnislos bleibt, bzw. auch die Vermittlung der Agentur für Arbeit, erhalte ich dann trotzdem Arbeitslosengeld 1. Bitte um einen Tipp. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudolf,

da dies ein Forum der Rentenversicherung ist, bitten wir darum, sich mit Ihrer Frage bezüglich Arbeitslosengeld I direkt an die Agentur für Arbeit zu wenden.

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6 Antworten

Fittiam 23.09.2015 | 14:52
Lieber Rudolf, im Jahr 2017 wird wieder gewählt und wer weiß was wir für Regierende bekommen, dann kann die Rente für besonders langjährige Versicherte auch wieder geändert werden und Sie können mit 64 gar nicht in die Rente sondern erst mit 65 Jahren. Also nicht voreilig kündigen.
Herz1952am 23.09.2015 | 15:48
Hallo Rudolf, wenn Sie von sich aus kündigen und keinen Job haben, können Sie zumindest gesperrt werden. Allerdings können Sie die Kündigung vielleicht damit begründen, dass Sie gesundheitlich angeschlagen sind, und diesen "Stress-Job" nicht mehr "erfüllen" können. Bei gesundheitlicher Minderleistung wäre das eine Möglichkeit, denn damit würde auch die Vertragsgrundlage für das Arbeitsverhältnis entfallen.
A*ber H*ollaam 24.09.2015 | 08:16
Man, man, man Herz1952, und wie hilft ihn das jetzt beim Arbeitsamt weiter? Durch die Firma mit entsprechender Begründung kündigen lassen und beim Arbeitsamt melden dann gibt es wenigstens keine Sperre.
W*lfgangam 24.09.2015 | 19:00
Hallo A*ber H*olla, grundsätzlich richtig. Aber so einfach auch nicht, das 'AA' ist auch nicht blöd und wird die Gründe hinterfragen/ermitteln und dann über (Nicht)Sperrfrist entscheiden. An Rudolf: ALG erhalten Sie solange, wie Sie nach den Regeln der AfA mitspielen: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_%28Deutschland%29… Gruß w.
HotRodam 24.09.2015 | 19:58
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Prust.... Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten, diese fragwürdigen und größtenteils verfassungswidrigen Regeln dieser Arbeitslosenverwahranstalten mit zu gestalten. Notfalls gibt es Hilfe-Foren, Ärzte, Rechtsanwälte und Sozialgerichte !
Rudolfam 26.09.2015 | 11:16
Vielen Dank für Eure Beiträge zu meiner Frage. Ihr habt mir sehr geholfen. Liebe Grüße Rudolf
Deutsche Rentenversicherung
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