rente

von
magdalena

hallo,
ich hätte ein frage an sie:
meine mutter ist jahrgang 1946 und zwar august 1946 und bekommt von meinem verstorbenen vater witwenrente.
Sie selbst hat als sie so 15 war mit arbeiten angefangen und so ca. 15 jahre gearbeitet. Ich bin ihr einziges kind und da hat sie die 10 jahre anerkannt bekommen an zeit für mich...also so bis 1976...in diese 10 jahre fallen auch arbeitszeiten wo sie versicherungspflichtig gearbeitet hat.
Nach 1976 hat sie noch so ca. 2 jahre gearbeitet...ansonsten nichts mehr...auch keine meldung beim arbeitsamt.

Also müsste sie so ca. zeiten von 1960
bis so ca. 1976 an arbeits- und erziehungszeiten haben! Dannach noch so ca. 2 Jahre arbeitszeiten. Also so alles in einem höchstens so 20 jahre!
Eine erwerbsunfähigkeitsrente kann sie nicht bekommen da sie in den letzten 5 jahren nichts gearbeitet hat und nirgends gemeldet z.B. arbeitsamt war.

Sie ist an krebs erkrankt vor 2 jahren...aber es wurde gesagt sie bekommt nichts da sie ja in den letzten 5 jahren nichts an zeiten hat.

wann kann sie ihre renten frühestens beantragen? mit 65? oder gar schon mit 63 und die mit oder ohne abschläge?
muss sie diese rente selbst beantragen und wann?
oder wird sie angeschrieben?

Vielen lieben dank!

lg
magdalena

von
Schade

erst mit 65! - für die Rente mit 63 bräuchte sie 35 Versicherungsjahre, die sie nach Ihren Angaben nicht hat.
Abschläge hat die Rente mit 65 nicht.

Die EM klappt auch nicht, das wissen Sie ja schon.

Den Antrag stellt sie ca 3 Monate bevor sie 65 wird(also im Juni 2011) beim Rathaus oder einer Beratungsstelle der DRV.

von
Magdalena

danke "Schade"
für die auskunft...
aber ich hätte da noch ne frage
mit 63 kann sie auch nicht gehen? selbst wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würde? Oder geht das selbst wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würde erst mit 65 da sie keine 35 Jahre hat?

lg
magdalena

von
Schade

Voraussetzung für die Rente mit 63 sind wie gesagt 35 Versicherungsjahre - keine Chance!

Experten-Antwort

Wenn Ihre Mutter die 35 Jahre Wartezeit nicht voll hat (bitte bei der DRV prüfen lassen) hat sie keine Chance vor 65 eine Rente zu bekommen. Wenn sie bedürftig ist und auf Dauer EM ist, wäre die Grundsicherung zu prüfen ( Antrag beim zust. Sozialamt).

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