hallo,
ich hätte ein frage an sie:
meine mutter ist jahrgang 1946 und zwar august 1946 und bekommt von meinem verstorbenen vater witwenrente.
Sie selbst hat als sie so 15 war mit arbeiten angefangen und so ca. 15 jahre gearbeitet. Ich bin ihr einziges kind und da hat sie die 10 jahre anerkannt bekommen an zeit für mich...also so bis 1976...in diese 10 jahre fallen auch arbeitszeiten wo sie versicherungspflichtig gearbeitet hat.
Nach 1976 hat sie noch so ca. 2 jahre gearbeitet...ansonsten nichts mehr...auch keine meldung beim arbeitsamt.
Also müsste sie so ca. zeiten von 1960
bis so ca. 1976 an arbeits- und erziehungszeiten haben! Dannach noch so ca. 2 Jahre arbeitszeiten. Also so alles in einem höchstens so 20 jahre!
Eine erwerbsunfähigkeitsrente kann sie nicht bekommen da sie in den letzten 5 jahren nichts gearbeitet hat und nirgends gemeldet z.B. arbeitsamt war.
Sie ist an krebs erkrankt vor 2 jahren...aber es wurde gesagt sie bekommt nichts da sie ja in den letzten 5 jahren nichts an zeiten hat.
wann kann sie ihre renten frühestens beantragen? mit 65? oder gar schon mit 63 und die mit oder ohne abschläge?
muss sie diese rente selbst beantragen und wann?
oder wird sie angeschrieben?
Vielen lieben dank!
lg
magdalena