Hallo Frau Jordan,
für Sie gelten folgende Altersgrenzen für eine Altersrente:
Regelaltersrente:
Einen Anspruch auf die Regelaltersrente haben Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten. Diese Altersrente wird ohne Abschläge gezahlt.
Altersrente für langjährig Versicherte:
Einen Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte haben Sie, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtlichen Zeiten) zurückgelegt haben. Die Rente würde einen Abschlag von 11,4 % enthalten, wenn Sie die Rente bereits mit 63 in Anspruch nehmen würden (0,3% Abschlag pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente). Würden Sie die Rente beispielsweise nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen, würde der Abschlag nur noch 7,8 % betragen.
Abschlagsfrei kann die Rente erst nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten in Anspruch genommen werden.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht frühestens nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten, sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Dies ist nach Ihren Angaben nicht der Fall.
Sollten Sie die 45 Jahre ggf. nach Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht haben, so könnte die Rente ab dem Folgemonat in Anspruch genommen werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
Einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und Sie das 61. Lebensjahr und 2 Monate vollendet haben (Abschlag: 10,8 %). Ohne Abschläge kann die Rente nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten in Anspruch genommen werden.
Für einen Rentenanspruch muss allerdings ein Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 vorliegen. Dies ist nach Ihrer Auskunft zurzeit nicht der Fall.
Ich empfehle Ihnen, eine aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzufordern. Aus dieser Auskunft geht hervor, wann genau Sie in Renten gehen können und welche Wartezeiten Sie erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen