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Experten-Antwort

Rente 59 geb.?

von Anni Jordan06.01.2016 | 17:34
2289 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 59 geb. nicht Schwerbeh., bei 45 Beitragsjahren kann man ja mit 64J. u 2 Monate in Rente. Wie lange muss ich arbeiten da ich nicht auf diese 45 J. komme? Danke für Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Jordan,

für Sie gelten folgende Altersgrenzen für eine Altersrente:

Regelaltersrente:

Einen Anspruch auf die Regelaltersrente haben Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten. Diese Altersrente wird ohne Abschläge gezahlt.

Altersrente für langjährig Versicherte:

Einen Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte haben Sie, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtlichen Zeiten) zurückgelegt haben. Die Rente würde einen Abschlag von 11,4 % enthalten, wenn Sie die Rente bereits mit 63 in Anspruch nehmen würden (0,3% Abschlag pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente). Würden Sie die Rente beispielsweise nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen, würde der Abschlag nur noch 7,8 % betragen.

Abschlagsfrei kann die Rente erst nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten in Anspruch genommen werden.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht frühestens nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten, sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Dies ist nach Ihren Angaben nicht der Fall.

Sollten Sie die 45 Jahre ggf. nach Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht haben, so könnte die Rente ab dem Folgemonat in Anspruch genommen werden.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und Sie das 61. Lebensjahr und 2 Monate vollendet haben (Abschlag: 10,8 %). Ohne Abschläge kann die Rente nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten in Anspruch genommen werden.

Für einen Rentenanspruch muss allerdings ein Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 vorliegen. Dies ist nach Ihrer Auskunft zurzeit nicht der Fall.

Ich empfehle Ihnen, eine aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzufordern. Aus dieser Auskunft geht hervor, wann genau Sie in Renten gehen können und welche Wartezeiten Sie erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Garstigam 06.01.2016 | 17:41
Bis etwa 92!
Anni Jordanam 06.01.2016 | 18:26
Immer noch besoffen von Silvester?
Garstigam 06.01.2016 | 19:21
Bätsch, das stinkt dir, gelt? Jajaja, schöööööön laaaaaaaaaaaaaaaaange arbeiten, damit ich viele Rentnerjahre genießen kann. Los, geh malochen und tu was, statt nach Rente zu jaulen!
Hermineam 06.01.2016 | 20:13
Nö, der ist einfach nur dämlich, kommt sich aber besonders "cool" vor. ;-)
KSCam 06.01.2016 | 20:27
Wenn Sie keine 45 Jahre haben, aber mindestens 35, können Sie mit 63 Jahren mit 11,2% Abschlag in Rente gehen. Abschlagsfrei wäre die Regelaltersrente allerdings erst mit 66+2. Aber fordern Sie doch eine aktuelle Rentenauskunft an, da stehts genau drin oder besuchen Sie die DRV Beratung - dann wissen Sie es genau.
W*lfgangam 06.01.2016 | 20:43
Hallo Anni Jordan, oder auch dann abschlagsfrei, wenn die 45 Jahre noch vor der Regelaltersgrenze erreicht werden; 64 + 2 ist keine absolute Grenze, nur der früheste Zeitpunkt - es geht auch jeden Monat später. Ansonsten folgen Sie den Hinweisen von KSC. Gruß w.
Anni Jordanam 06.01.2016 | 20:59
Danke, also bringt das neue Gesetz den Menschen die 45 J. voll haben 2 J. weniger Arbeit.
W*lfgangam 06.01.2016 | 21:22
...tztztz - soo kann man das doch nicht sagen ;-) Nein wirklich nicht! Sofern Sie 35 Jahre voll haben, konnten Sie bisher schon und auch zukünftig immer noch mit 63 in Rente gehen - daran hat sich nichts geändert. Neu ist nur, dass das abschlagsfreie Rentenalter für wenige Jahrgänge auf 63 runtergezogen worden ist (51/52) und dann schon wieder steigt. Wenn Sie schon nach der alten gesetzlichen Regelung aus 2006 keine 45 Jahre hatten, betrifft Sie das mit der Neuregelung schon gar nicht. Zudem - nicht das Gesetz entscheidet über weniger Arbeit, das entscheidet jeder für sich alleine. Schließlich bedeuten 2 Jahre früher auf der Couch auch weniger Rente – vom gestörten Familienleben mal ganz abgesehen ;-) Gruß w.
W*lfgangam 06.01.2016 | 22:25
...stimmt, Sie haben noch bis zum Morgengrauen Zeit *) Ihre Aussage zu präzisieren - wo Ihre Vorschläge/rechtlich begründete Bewertungen liegen. Andererseits, Sie scheinen ja schon den ganzen Tag ein Jäger ohne Beute zu sein, versuchen Sie es nach Mitternacht: https://www.youtube.com/watch?v=obSb-Y24Ai0&list=RDobSb-Y24A… Gruß w. *) ...danach haben die Tatort-Reiniger Ihr Werk getan :-)
Rentenzombieam 06.01.2016 | 23:22
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Totaler Quatsch
...stimmt, Sie haben noch bis zum Morgengrauen Zeit *) Ihre Aussage zu präzisieren - wo Ihre Vorschläge/rechtlich begründete Bewertungen liegen. Andererseits, Sie scheinen ja schon den ganzen Tag ein Jäger ohne Beute zu sein, versuchen Sie es nach Mitternacht: https://www.youtube.com/watch?v=obSb-Y24Ai0&list=RDobSb-Y24A… Gruß w. *) ...danach haben die Tatort-Reiniger Ihr Werk getan :-)
Och, hat´s weh getan, du Blablablablasabbler?
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