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Experten-Antwort

Rente

von Nbzmei25.10.2019 | 11:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, Ich habe am im März 2012 mit meinem Arbeitgeber (Energieversorgung) einen ATZ Vertrag unterschrieben und zwar auf Basis 3Jahre aktiv und 3Jahre passiv. Ich bin seit dem 31.03.2018 in der Passivphase und werde ab dem 01.04.2021 in die Rente als "besonders langjährig Versicherter" mit einem Abschlag von 10,8% gehen.Ich habe jetzt gehört,das es eine Möglichkeit gibt, auch ohne die 10,8% Abzug zu kommen, in dem ich für einige Monate mich Arbeitslos melde. Ist die Möglichkeit richtig,oder welche Möglichkeiten gibt es sonst? MfG Nbzmei

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nbzmei,

"Rudi" und "senf-dazu" haben Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet.

Wir empfehlen ebenfalls eine persönliche Beratung in Ihrer örtlichen Rentenservicestelle, damit Sie Klarheit erhalten welche Voraussetzungen Sie tatsächlich für den Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre mit Abschlag) oder der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Pflichtbeitragsjahre)erfüllen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rudiam 25.10.2019 | 11:27
Bitte noch mal genau Ihre Aussage überprüfen, denn Die "Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte" hat keinen Abschlag.
senf-dazuam 25.10.2019 | 12:53
Tja, das mit dem Hören ist so eine Sache, auch in der Zeitung steht da einiges Halbgares ... Fakt ist, Sie sind in ATZ. Vermutlich mit 63 werden Sie dann in Rente gehen. Da diese Rente (für LANGJÄHRIG Versicherte) vor dem normalen Beginn anfängt, haben Sie einen Abschlag. Es gibt auch andere Altersrenten, die einen anderen Rentenbeginn haben und daher dann auch weitere Rahmenbedingungen (wie Abschlag) anders sein können. Vermutlich meinen Sie dann die Rente für BESONDERS LANGJÄHRIG Versicherte, die ggf. nur wenige Monate nach dem 63. Geburtstag beginnt. Für diese müssen Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Wenn dies der Fall ist, stören ein paar Monate Arbeitslosigkeit nicht. Wenn Sie diese Wartezeit noch nicht erfüllt haben, können Sie sie auch nicht mit den Monaten der Arbeitslosigkeit auffüllen. Am besten gehen Sie mal zur Beratungsstelle der DRV (Adressen siehe rechte Spalte) und lassen sich das mal genau erklären.
W°lfgangam 25.10.2019 | 20:33
Hallo Nbzme, wann geboren, wann Ende der ATZ? Dann wäre auch eine Prognose möglich, was Sie bis zur hier offensichtlich erst später möglichen abschlagsfreien Altersrente finanziell zunächst ans Bein binden, wann Sie es wieder heraus haben könnten. Daneben noch die Rentenerwartung nach ATZ /die Rente später abschlagsfrei /KV-PV in der möglichen Überbrückungsphase /besteht ein Anspruch auf Rentenabhängige Betriebsrente ...oder doch besser diese Fragen zusammen in der nächsten Beratungsstelle erörternd?! Tzzz, so was klärt man doch VOR Unterschrift eines ATZ-Vertrages - oder?! Natürlich ist es noch Zeit, die 'Wenn und Abers/was geht noch' bis zur Rente abzuwägen/abzufragen, um eine finanziell beste Lösung für die langfristige Zukunft zu finden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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