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Rente

von rosenrot4106.01.2008 | 10:15
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3 Antworten

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Hallo , ich möchte wissen ob wenn man eine sehr kleine Rente erhalten würde, es eine Härtefallklausen gibt oder so? Zum Beispiel, wenn ich nur 300-400 € erhalten würde, bekommt man dann Zuschläge? Es wäre furchtbar, wenn man im Alter zum Arbeitsamt müsste, ich möchte allerding noch arbeiten gehen,bin aber gesundheitlich sehr eingeschränkt und weis gerne woran ich bin, im Fall wenn. Danke! rosenrot 41

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie weniger als ca. 700,- € Rente und keine weiteren Einkünfte oder Vermögen haben, dann stehen Ihnen möglicherweise Gelder aus der sogenannten Grundsicherung wegen Erwerbsminderung oder im Alter zu.

Die Grundsicherung können Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten. Sie ist etwa so hoch wie die Sozialhilfe. Sie deckt neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten unter anderem auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sichern.

Die Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie bedürftig und bereits 65 Jahre alt sind. Jüngere haben einen Anspruch auf diese Leistung, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Eine ähnliche Leistung - wie z.B. ein von Ihnen erwähnter Zuschlag in Härtefällen - kennt die gesetzliche Rentenversicherung nicht.

2 Antworten

Rentenüberprüferam 06.01.2008 | 18:28
Die zu ermitteltende Rente basiert auf Entgeltpunkten, die wiederum auf erzielten Verdiensten und zu berücksichtigenden Sachverhalten. Wenig Punkte, wenig Rente. Eine Mindestrente gibt es nicht. Reicht die erzielte Rente nicht aus den Lebensunterhalt davon zu bestreiten, sind weitere Schritte zu unternehmen um eine Aufbesserung zu erhalten, wie zum Beispiel einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Will hier aber auf eine Besonderheit bei der Rentenberechnung eingehen, die zu einer Verbesserung der Rente führen kann. Der Rentenversicherungsträger hat bei jedem Antragsteller auch zu prüfen, ob "Mindestentgeltpukte wegen geringem Arbeitseinkommen" zu ermitteln sind. . . Wenn die jeweilige Person - 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann, wozu auch Zeiten der Kindererziehung bis zum 10 Lebensjahr zählen, - alle als vollwertig zu ermittelnden Beitragszeiten bis zum Monat vor Rentenbeginn eine monatlichen Durchschnitt von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten ergeben und - auch der monatliche Durchschnitt aller vollwertigen Beitragszeiten bis 31.12.1991 einen Wert <0,0625 hat, wird für alle vollwertigen Beitragsmonate bis zum 31.12.1991 eine Aufwertung vorgenommen. Die Aufwertung beträgt maximal das 1,5 fache des errechneten Wertes, der neu errechnete Wert darf nach Aufwertung aber nicht größer als 0,0625 sein. Bsp: Der ermittelte Durchschnitt bis 12/91 beträgt 0,0400 * 1,5 = 0,0600. Differenz je Monat = 0,0200. An Monaten bis 12/1991 sind 100 vollwertige Monate vorhanden. 100 * 0,0200 = 2,0000 Entgeltpunkte, die Sie im Beispielfall zusätzlich erhielten, entspricht als Rente West = 2 * 26,27 = 52,54€, Ost wären es 2 * 23,09 = 46,18€.
Schiko.am 07.01.2008 | 22:56
Wenn sie die voraussetzung für arbeitslosen I erfüllen, steht ihnen dies zu, dafür haben sie beiträge bezahlt. Geschenke in form von zu- lagen gibt es normalerweise nicht. Sind sie bereits 65. besteht bei relativ geringer rente die möglichkeit ergänzend grundsicherung zu erhalten. Ausrechnungen sind nur möglich, wenn sie daten, fakten und hintergründe nennen. Will heißen, familienstand, wie alt sind sie, wie lange wurden rentenbeiträge bezahlt, usw. Fragen sie nur ein beispiel in den himmel hinein? Oder stellt sich die frage wirklich derzeit ? MfG.
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