Hallo Ratlos,
entscheidend ist, dass zu Beginn der Altersrente alle Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren ansprechen, möchten Sie künftig die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen (Voraussetzung: Erreichen des maßgebenden Lebensalters und Wartezeit von 45 Jahren).
Wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren ab dem 01.09.2017 erfüllen, ist es für den Rentenanspruch nicht schädlich, wenn Sie bis zum Rentenbeginn Arbeitslosengeld beziehen.
Sie sollten allerdings bedenken, dass für die Zeit des Arbeitslosengeldbezuges weniger Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden. Darüber hinaus könnte Ihnen eine sog. Sperrzeit (bis zu 12 Wochen) von der Agentur für Arbeit drohen.
Ich empfehle Ihnen jedoch, sich bezüglich der Wartezeit von 45 Jahren bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu vergewissern, ob Sie tatsächlich ab dem 01.09.2017 die Wartezeit von 45 Jahre erfüllt haben.
Mit freundlichen Grüßen