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Experten-Antwort

Rente 63 dann Kündigen

von Ratlos28.03.2017 | 18:18
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 01.09.2017 habe ich 45 Beitragsjahre voll. Ich kann am 01.11.2018 abschlagsfrei in Rente für langjährig Versicherte gehen. Frage: Kann ich zum 01.09.2017 kündigen und dann bis 01.11.18 in die Arbeitslosigkeit gehen und dann am 01.11.2018 die Rente bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

entscheidend ist, dass zu Beginn der Altersrente alle Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren ansprechen, möchten Sie künftig die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen (Voraussetzung: Erreichen des maßgebenden Lebensalters und Wartezeit von 45 Jahren).

Wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren ab dem 01.09.2017 erfüllen, ist es für den Rentenanspruch nicht schädlich, wenn Sie bis zum Rentenbeginn Arbeitslosengeld beziehen.

Sie sollten allerdings bedenken, dass für die Zeit des Arbeitslosengeldbezuges weniger Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden. Darüber hinaus könnte Ihnen eine sog. Sperrzeit (bis zu 12 Wochen) von der Agentur für Arbeit drohen.

Ich empfehle Ihnen jedoch, sich bezüglich der Wartezeit von 45 Jahren bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu vergewissern, ob Sie tatsächlich ab dem 01.09.2017 die Wartezeit von 45 Jahre erfüllt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 28.03.2017 | 18:47
Hallo Ratlos, natürlich können Sie kündigen, sobald Sie die 45 Jahre erreicht haben und dann bis zum anvisierten Rentenbeginn die Zeit rumbringen, wie es Ihnen gefällt. Es gibt keinen Zwang, dass die Beschäftigung bis zum Rentenbeginn bestehen muss. Eine Kündigung zieht aber grundsätzlich eine Sperrfrist von 12 Wochen beim Arbeitsamt nach sich - sofern kein akzeptabler Kündigungsgrund für die AfA vorliegt. Zudem wird man Sie möglicherweise arg 'strapazieren' um die Arbeitslosigkeit zu beenden, denn Sie wollen ALG und stellen sich damit dem Arbeitsmarkt zumindest im zeitlichen Umfang von 15 Wochenstd. zur Verfügung – wenn Sie das aushalten können, kein Problem. Wenn Sie zum Jahresende noch Weihnachtsgeld erwarten, wäre vielleicht die Strategie, das Jahr 2017 noch voll zu machen – sollten Sie aber vorher mit Ihrem Personalbüro klären, wie es sich damit verhält. Gruß w.
Tadelam 28.03.2017 | 18:57
Ja, Sie können ohne weiteres kündigen. Aber wieso? Ich würde bis zum Schluss weiter arbeiten und 3 Monate vorher den Rentenantrag stellen.
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