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Rente

von duich29.01.2008 | 20:58
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend Bin Jahrgang 47 und habe alle Vorraussetzungen erfüllt,habe eine GdB von 50% zeit 2005 und möchte so Gott will bis April 2010 arbeiten,bin dann 63 Nun meine Frage: Soll mann eine Erwerbsminderungsrente Antrag stellen oder einen Altersrente Antrag und wie wirk sich das aus auf dem Nebenverdienst nach der Rente, bleibt es bei 345€. Danke für eine Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Duich,

nach Vollendung des 63. Lebensjahres werden sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen alsauch die Rente wegen Erwerbsminderung ohne Abschlag gezahlt. Da auch eine Zurechnungszeit nicht mehr enthalten sein kann, dürften sich von der Rentenhöhe keine wesentlichen Unterschiede ergeben. Im Regelfall wird die Altersrente 3 Monate vor Erfüllung der Voraussetzungen beantragt. In ihrem Fall ist dies 3 Monate vor Vollendung des 63. Lebensjahres. Stellen sie den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle, könnte ihnen eine fiktive Vorberechnung Aufschluß über die Rentenhöhen geben.

Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Altersrente und eine Erwerbsminderungsrente sind nur für die Rente in voller Höhe identisch. Die unterschiedlichen Teilrenten haben auch unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen zur Folge.So wird eine Altersrente als Teilrente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 gezahlt.

Demgegenüber wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst in Höhe von 3/4, 1/2 oder 1/4 gezahlt.

2 Antworten

bekissam 29.01.2008 | 22:59
Zum 1. Januar 2008 war die zulässige monatliche Nebenverdienstgrenze für Rentner unter 65 Jahren bereits auf 355 Euro gestiegen, nun ist sie rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf die Minijob-Grenze von 400 Euro angehoben worden. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Rosannaam 30.01.2008 | 10:20
Hallo duich, mit 63 Jahren haben Sie, wenn alle Voraussetzungen (Wartezeit 35 Vers.Jahre, Schwerbehinderung bei RNTENBEGINN) einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen OHNE Abschlag. Ob aber auch Erwerbsminderung vorliegt, wäre vom RV-Träger zu prüfen. Außerdem werden bei einer EM-Rente nur die Zeiten bis zum Leistungsfall, bei der Altersrente dagegen bis Vormonat des Rentenbeginns berücksichtigt. Dies kann sich bei der EM-Rente schon rentenmindernd auswirken, zumal ja keine Zurechnungszeit mehr berücksichtigt wird. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente wegen Alters wie auch für eine volle EM-Rente ist auf jeden Fall gleich. Empfehlenswert ist, ca. 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn eine entsprechende Rentenauskunft für jeweils beide Rentenanrten bei der zuständigen DRV einzuholen und das Für und Wider mit der Sachbearbeitung zu besprechen. MfG Rosanna
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