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Rente

von pittele30.01.2008 | 11:49
1158 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ab wann wird die rente nach neuem rentenrecht aufgerechnet ,frage für einen kollegen, er ist 1954 geboren,wann kann er in rente gehen ???

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Beantwortung dieser Frage ist pauschal nicht möglich. Wir benötigen dazu eine Vielzahl an weiteren Informationen. Ihr Kollege sollte deshalb persönlich einen Beratungstermin bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren oder sich unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 / 1000 4800 erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ob und in welchem Umfang Ihre Mutter nach der Altersteilzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bitten wir bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit zu erfragen.

3 Antworten

bekissam 30.01.2008 | 12:40
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Anforderung eines Versicherungsverlaufs, einer Renteninformation oder einer Rentenauskunft siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de…
für Dorisam 30.01.2008 | 14:07
Sehr geehrte Damen und Herren des Expertenteams! Meine Mutter ist Angest. im öD (Kommune) und befindet sich seit 01.08.2002 bis zum 31.07.2008 in der ATZ. Ab 01.08.2008 müsste sie (mit dem 63. Lbsj.) in die vorgezogene Rente gehen - aber mit 7% Abschlägen. Gern würde sie sich noch für zwei Jahre Arbeitslos melden, um ohne Abzüge in die Rente zu gehen. Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der ATZ? Wie viel Monate kann man ab dem 63. Lbsj. die Leistungen des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen? Darf dass Arbeitsamt die Leistungen dann für drei Monate sperren? Danke im Voraus
Schadeam 30.01.2008 | 15:45
und warum sollte eine Sperrzeit nicht möglich sein? Sperrzeiten gibt es, wenn man selbst die Arbeitslosigkeit verschuldet. Das hat Ihre Mutter mit der Unterschrift im AT Vertrag getan? Sie würde somit nicht unverschuldet arbeitslos werden?
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