Hallo Hans,
eine Möglichkeit für Sie, mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen besteht nur, wenn Sie entweder mindestens 50 % schwerbehindert sind, dann wäre eine Altersrente mit 60 Jahren und 10,8 % Abschlag möglich. Eine weitere Möglichkeit bestünde, wenn Sie bereits zum Jahreswechsel 2003/2004 durch den Arbeitgeber gekündigt waren oder Arbeitslosigkeit vorgelegen hat bzw. zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag über Altersteilzeitarbeit abgeschlossen war. Da diese Tatbestände in Ihrem Fall nicht gegeben sind, kann die Altersrente frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei um die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Rente hätte einen Abschlag von 8,7 % zur Folge. Diese Rentenart kommt für Versicherte in Frage, die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können.
Leider wirken sich die von Ihnen zurückgelegten 45 Beitragsjahre erst dann aus, wenn Sie beabsichtigen mit 65 Jahren in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen. Die Rente ist dann abschlagsfrei zu leisten. Der Aufschub von 5 Monaten auf 65 Jahre und 5 Monate, der normalerweise für Versicherte des Geburtsjahrganges 1951 zu berücksichtigen ist, kann hiermit entfallen.