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Rente

von Hans23.04.2008 | 13:07
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Hallo, ich bin 1951 geboren und erreiche 2011 45Arbeits- bzw. Beitragsjahre. Altersteilzeit war und ist in meiner Firma kein Thema. Ab 1.Mai wird es eine Langzeitkonten Regelung geben. Hier kann man Zeit und Geld einbringen um dann in Vorruhestand zu gehen. Für meinen Kontoaufbau ist dies zu wenig Zeit. Kann ich, mit wie viel Abschlag 2011 in Rente gehen. Gibt es Möglichkeiten die wahrscheinlich 18% zu reduzieren.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hans,

eine Möglichkeit für Sie, mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen besteht nur, wenn Sie entweder mindestens 50 % schwerbehindert sind, dann wäre eine Altersrente mit 60 Jahren und 10,8 % Abschlag möglich. Eine weitere Möglichkeit bestünde, wenn Sie bereits zum Jahreswechsel 2003/2004 durch den Arbeitgeber gekündigt waren oder Arbeitslosigkeit vorgelegen hat bzw. zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag über Altersteilzeitarbeit abgeschlossen war. Da diese Tatbestände in Ihrem Fall nicht gegeben sind, kann die Altersrente frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei um die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Rente hätte einen Abschlag von 8,7 % zur Folge. Diese Rentenart kommt für Versicherte in Frage, die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können.

Leider wirken sich die von Ihnen zurückgelegten 45 Beitragsjahre erst dann aus, wenn Sie beabsichtigen mit 65 Jahren in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen. Die Rente ist dann abschlagsfrei zu leisten. Der Aufschub von 5 Monaten auf 65 Jahre und 5 Monate, der normalerweise für Versicherte des Geburtsjahrganges 1951 zu berücksichtigen ist, kann hiermit entfallen.

1 Antworten

Rosannaam 23.04.2008 | 13:28
Hallo Hans, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist bei Ihrem Jahrgang die EINZIG mögliche Altersrente, die mit 60 J. und 10,8 % in Anspruch genommen werden KÖNNTE, wenn Sie mindestens 50 % schwerbehindert sind. Eine andere AR kann mit 60 in Ihrem Fall gar nicht in Anspruch genommen werden! Mit 63 und einem Abschlag von 8,7 % könnten Sie dann die AR für langjährig Versicherte oder mit 65 ABSCHLAGSFREI die AR für besonders langjährig Versicherte erhalten. Die AR für besonders langjährig Versicherte (bei 45 J. Pflichtbeiträgen) kann übrigens NICHT vorzeitig, also vor dem 65. LJ. beansprucht werden. Die Regelaltersrente würde erst mit 65 + 5 Monate zustehen. Daneben könnten Sie vielleicht auch mit 60 (oder früher oder später) einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, sofern Sie irgendwann später erwerbsgemindert sind. Das kann man ja nicht voraussagen (Gott sei Dank!). Eine Minderung des Abschlags wäre möglich, indem Sie zu einem späteren Zeitpunkt als dem 60. LJ. (AR f. schwerbeh.Menschen) oder zu einem späteren Zeitpunkt als dem 63. LJ. in Rente gehen (pro Monat 0,3 % weniger Abschlag). MfG Rosanna.
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