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Experten-Antwort

Rente

von Toni11.12.2014 | 18:07
1909 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo ich bin 1959 geboren bin schwerbehindert 50 % habe mit 62 jahren 45 arbeitsjahre wann kann ich abschlagsfrei in rente gehen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 64. Lebensjahres + 2 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Eine genauere Auskunft ist - ohne Ihr Geburtsdatum zu kennen - nicht möglich.

Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger an, dann können Sie alle in Ruhe nachlesen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

LSam 11.12.2014 | 18:48
um eine zutreffende Auskunft zu geben ist auch Ihr Geburtsmonat gefragt. Angenommen im Dez. 1959 geboren: Renten für Schwerbehinderte ohne Minderung 01.03.23 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 01.01.23
LSam 11.12.2014 | 18:53
User Toni, die Rente für Schwerbehinderte ohne Minderung ist ab 01.03.21 zu haben. Habe als Geburtsdatum 12.12.59 angenommen.
LSam 11.12.2014 | 18:53
User Toni, die Rente für Schwerbehinderte ohne Minderung ist ab 01.03.21 zu haben. Habe als Geburtsdatum 12.12.59 angenommen.
senf-dazuam 12.12.2014 | 09:32
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… können Sie das mit wenigen Daten selbst ermitteln.
Toniam 12.12.2014 | 16:37
Gackiam 14.12.2014 | 15:37
morgen vielleicht?
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