Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente

von rexi12.07.2008 | 21:05
1194 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Muss ich um den Zuschuss zur Riesterrente zu bekommen eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um eine Grundzulage oder evtl. Kinderzulage für eine Riesterrente zu bekommen, müssen Sie zulageberechtigt sein.

Eine Steuererklärung ist hierfür nicht erforderlich.

Damit allerdings eine evtl. Steuervergünstigung durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) vom Finanzamt geprüft werden kann, ist eine Erklärung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zwingend erforderlich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Genau. Um die Zulage von 154 € zu bekommen, ist keine Steuererklärung notwendig.

Bei Fragen zur Steuererklärung (in Bezug zu Riester) wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Die Verbraucherzentrale kann Ihnen eine umfassende Beratung zu einzelnen Riester-Produkten geben,

eine steuerliche individuelle Bewertung erstellen, allerdings sind diese kostenpflichtig.

4 Antworten

Schadeam 13.07.2008 | 18:43
nein - es ist sicher keine Voraussetzung für die Riesterförderung, dass man eine Steuererklärung macht.
rexiam 14.07.2008 | 11:32
Danke. Das heisst also wenn ich nur die 154 € Zuschuss jährlich vom Staat haben will brauch ich keine Steuererklärung machen? Wo kann man sich am besten vor Ort (Rostock) zum Thema Riesterrente und Steuererklärung beraten lassen? Kann mir die Verbraucherzentrale da helfen?
rexiam 14.07.2008 | 13:05
Dankeschön! Da brauchen die Versicherungsvertreter die bei mir waren wohl ma ne Schulung. Bin 26 und hab noch nie ne Steuererklärung gemacht. Wie krieg ich am schnellsten raus ob das für mich Vorteilhaft ist oder ob ich Minus mache? Berät ein das Finanzamt da kostenlos und unverbindlich?
Rosannaam 14.07.2008 | 13:13
Hallo rexi, WENN Sie beschäftigt sind und Entgelt/Lohn erhalten, wird ja die Lohnsteuer gleich vom Arbeitgeber einbehalten. Da Sie noch nie eine Steuererklärung gemacht haben (auch keinen Lohnsteuerjahresausgleich?), kann in der Regel kein Minus bei Abgabe einer St.-Erklärung herauskommen. Es sei denn, Sie haben noch Nebeneinkünfte oder andere Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung o.ä., wofür man so alles Steuern zahlen muss. Wenn Sie es aber genau wissen wollen, kann Ihnen das Finanzamt nähere Auskunft dazu geben, übrigens KOSTENLOS. Manche Finanzbeamte geben ungern Auskunft, aber es ist genauso deren Pflicht, zu beraten, wie es die Pflicht anderer Behörden ist... Oder Sie bemühen einen Steuerberater, was aber nicht kostenlos ist. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026