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Experten-Antwort

Rente

von Hennes19.09.2022 | 13:03
112 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Team bin Bj. 1960, seit 1975 in Beschäftigung inkl. Ausbildung und Wehrdienst. Mein Renteneintrittsalter ist der 01.10.2026 kann aber abzugsfrei ab dem 01.10.2024 in Rente (>45 Jahre) meine Frage: wieviel kann ich ab dem 01.10.2024 hinzuverdienen Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hennes,

die Bundesregierung hat am 31. August 2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Wenn das Gesetz in seiner aktuellen Form verabschiedet wird, fällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten zum 1. Januar 2023 ganz weg. Damit sollten Sie ab dem 0.10.2024 unbeschränkt hinzuverdienen können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Hennesam 20.09.2022 | 08:33
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine 2. Frage wäre: müsste ich denn ab dem 01.10.2024 noch Renten- und Arbeitslosenversicherungen zahlen. Rentner oder Arbeitslos kann ich ja dann eigentlich nicht mehr werden. Vielen Dank
Mondkindam 20.09.2022 | 08:47
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nein Beiträge zur Rentenversicherung ja, und zwar bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Daraus erhalten Sie dann nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Zuschlag an Entgeltpunkte.
Ihr Wunschnameam 20.09.2022 | 08:50
Hmja, Beiträge müssen auch bei einer Beschäftigung neben der Rente noch zur Sozialversicherung abgeführt werden. Zumindest aus den Rentenbeiträgen ergibt sich hier die für Sie vorteilhafte Regelung, dass zur Regelaltersgrenze einmalig die Rente zusätzlich um die Beiträge ab Rentenbeginn erhöht wird (sog. Zuschlagsentgeltpunkte § 76d SGB VI)
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