Hallo Hennes,
die Bundesregierung hat am 31. August 2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Wenn das Gesetz in seiner aktuellen Form verabschiedet wird, fällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten zum 1. Januar 2023 ganz weg. Damit sollten Sie ab dem 0.10.2024 unbeschränkt hinzuverdienen können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung