Liebes Team
bin Bj. 1960, seit 1975 in Beschäftigung inkl. Ausbildung und Wehrdienst. Mein Renteneintrittsalter ist der 01.10.2026
kann aber abzugsfrei ab dem 01.10.2024 in Rente (>45 Jahre)
meine Frage: wieviel kann ich ab dem 01.10.2024 hinzuverdienen
Vielen Dank
Hallo Hennes,
die Bundesregierung hat am 31. August 2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Wenn das Gesetz in seiner aktuellen Form verabschiedet wird, fällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten zum 1. Januar 2023 ganz weg. Damit sollten Sie ab dem 0.10.2024 unbeschränkt hinzuverdienen können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine 2. Frage wäre: müsste ich denn ab dem 01.10.2024 noch
Renten- und Arbeitslosenversicherungen zahlen.
Rentner oder Arbeitslos kann ich ja dann eigentlich nicht mehr werden.
Vielen Dank
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nein
Beiträge zur Rentenversicherung ja, und zwar bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Daraus erhalten Sie dann nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Zuschlag an Entgeltpunkte.
Hmja, Beiträge müssen auch bei einer Beschäftigung neben der Rente noch zur Sozialversicherung abgeführt werden.
Zumindest aus den Rentenbeiträgen ergibt sich hier die für Sie vorteilhafte Regelung, dass zur Regelaltersgrenze einmalig die Rente zusätzlich um die Beiträge ab Rentenbeginn erhöht wird (sog. Zuschlagsentgeltpunkte § 76d SGB VI)