Grundlage für die Entscheidung, ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung umgedeutet wird, ist mit Sicherheit das Ergebnis der noch durchzuführenden Begutachtung. Nachdem Sie in Ihren Dispositionsbefugnissen eingeschränkt sind, haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Sollte es zu einer Umdeutung in Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr kommen, ist das mit Abschlägen verbunden.
Inhaltlich wir auch auf den Beitrag von -_- verwiesen. Ansonsten sollte wegen der weiteren Vorgehensweise mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufgenommen werden.