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Rente

von Sebastian04.08.2008 | 11:19
1169 Ansichten
3 Antworten

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Bis zum 30.4.2009 bin ich Zeitrentner. Ich bin seit 1.6.2005 im Krankenstand. Da ich immer noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin, da unkündbar, möchte ich wissen: Sollte meine befristete Rente nicht in eine unbefristigte umgewandelt werden, muss ich dann ab dem 1.5.2009 wieder ein halbes Jahr arbeiten, um wieder Krankengeld wegen der selben Krankheit zu erhalten? Wie zählt das Rentenjahr?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gem. § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V endet mit einer EM-RT der KG-Anspruch, und lebt danach nicht wieder auf. Trotzdem sollten Sie sich bei Ihrer KK "schlau" fragen.

2 Antworten

Rosannaam 04.08.2008 | 11:31
Hallo Sebastian, beantragen Sie ca. 5 - 6 Monate vor Ablauf der Zeitrente die Weitergewährung. Dann werden Sie mit Sicherheit rechtzeitig erfahren, ob diese weitergewährt wird. Es kann ja auch möglich sein, dass wieder eine Zeitrente ab 01.05.2009 bewilligt wird. Weshalb meinen Sie, dass Sie bei einer weiter befristeten Rente Anspruch auf Krankengeld haben und bei einer Dauerrente nicht? Sind Sie beim Arbeitgeber "nur" nicht abgemeldet oder tatsächlich noch gegen Entgelt beschäftigt? Würde die Weitergewährung abgelehnt, sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Nur dieser oder die KK kann Ihnen sagen, ob und wielange Sie wieder arbeiten müssen, damit ein (neuer) KG-Anspruch entsteht. MfG Rosanna.
Chrisam 04.08.2008 | 18:19
Zum neuen Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit müsste man wissen, wie die Blockfrist verläuft. Nächste Voraussetzung ist, dass man 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig und wieder erwerbstätig war (oder bei Agentur f. Arbeit gemeldet).
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