Hallo polly,
als deutscher Staatsangehöriger ist eine Beitragserstattung bei einer Auswanderung nicht möglich. Im Rentenalter zahlen wir unsere Leistungen weltweit. Bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit, werden wir prüfen, ob im Rahmen des Sozialversicherungsabkommen eine Beitragserstattung möglich ist.