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Rente

von Herbert01.11.2008 | 20:08
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Arbeitskamerad sagte mir,dass ich 50 Jahre Arbeiten muss,um Rente zubekommen ist das richtig ? Im Vorraus Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters sind dies eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit), meistens ein bestimmter "Umstand" (z.B. längere Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit), sowie bei Bezug einer Altersrente vor dem 65. Lebensjahr die Einhaltung von Hinzuverdienstgrenzen.

Im Regelfall kann eine Rente ohne Abschlag erst mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns hat grundsätzlich einen Abschlag von 0,3 % zur Folge.

Rentenarten:

1. Regelaltersrente

Mindestalter: 65. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 67. Lebensjahr ab Jahrgang 1947

Wartezeit: 5 Jahre (Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus '400-Euro-Jobs')

2. Altersrente für langjährig Versicherte

Mindestalter: 63. Lebensjahr

normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 67. Lebensjahr ab Jahrgang 1949

Wartezeit: 35 Jahre (Beitrags-, Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus '400-Euro-Jobs')

3. Altersrente für Frauen

Mindestalter: 60. Lebensjahr

normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr

Wartezeit: 15 Jahre (Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus '400-Euro-Jobs')

und außerdem mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr

4. Altersrente nach Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit

Mindestalter: schrittweise Anhebung vom 60. auf das 63. Lebensjahr

normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr

Wartezeit: 15 Jahre (s. Nr. 3.)

und außerdem entweder ein Jahr Arbeitslosigkeit nach dem 58. Lebensjahr und sechs Monaten oder mindestens zwei Jahre Altersteilzeitarbeit, sowie innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge

5. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mindestalter: 60. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 62. Lebensjahr ab Jahrgang 1952

normale Altersgrenze: 63. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 65. Lebensjahr ab Jahrgang 1952

(Rente ohne Abschlag möglich für bis zum 16.11.1950 Geborene, wenn Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 vorlag.)

Wartezeit: 35 Jahre (s. Nr. 2.)

und außerdem Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50 %)

6. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Einführung im Jahr 2012)

Mindestalter: 65. Lebensjahr

normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr

Wartezeit: 45 Jahre (Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigungen/Tätigkeiten (ohne Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe), Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus '400-Euro-Jobs)

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort.

5 Antworten

Schiko.am 01.11.2008 | 20:23
Sperren sie den bekannten in den keller. Es gibt grundsätzlich folgende renten nach verschiedenen grundsätzen: Regelsaltersrente, Altersrente für besonders langjährige ver- sicherte(mehr als 35 jahre), Altersrente fü langjährig versicherte, Altersrente für schwerbehinderte, Altersrente w/Arbeitslosigkeit/ altersteilzeit/ Altersrente für Frauen. Bei altersrente für frauen reichen 15 mindestbeitragsjahre, ab 40.geburtstag bis zur rente sind 121 monate nachzuweisen. Alles andere vorausgesetzt langen auch bei arbeitslosig-keit/Altersteilzeit auch schon 15 jahre beitragszeit. Für andere arten der rente sind 35 jahre nachzuweisen. Für rente mit 65, ab jahrgang 1947 ansteigend , für jahrgang 1964 schon 67 jahre,genügen 60 monate zur rentenbeantragung. Dies ist sicher noch ergänzungsbedürftig, wollte nur vorab falschmünzer widerlegen. MfG.
Schiko.am 02.11.2008 | 09:01
Diese antwort hätte ich nicht erwartet. Habe doch durch diverse an- gaben bewiesen dass es nicht 50 jahre sein müssen. Von abschlägen erwähnte ich überhaupt nichts, wie meinen sie dies? MfG.
Herbertam 02.11.2008 | 08:35
Na,dann muss ich ja mit vielen Abschlägen rechnen. -So wird man bestraft-
Herbertam 03.11.2008 | 08:43
ich habe bereits 45Jahre gearbeitet- und wenn ich vor 65Jahre in Rente gehe habe ich Abschläge.Und mit 65Jahre hätte ich 51 Jahre Arbeit,(meine Lehrzeit habe ich mit 14 Jahre beg.) Gruss Opa Herbert (6 Enkel)
Schiko.am 03.11.2008 | 10:24
Habe ich richtig gerechnet sind sie jahrgang 1949 mit 45 zurück- gelegten beitragsjahren. Durch die zahl 45 (51 jahre spielt keine rolle), greift die anhebung um 3 monate für jahrgang 1949 auf 65 und 3 monate nicht. Somit könnten sie die abschlagsfreie rente mit 65 jahren bekommen. Nicht als langjähriger versicheter ( 35 jahre), sondern als besonders langjähriger versicheter ( 45 jahre). Vorzeitig die rente mit 63 jahren und 7,5 % abschlag als im januar geborener, im februar geboren 7,8%, märz-dezember 8,1 % abschlag. Herzlichst- Opa Schiko.
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