Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters sind dies eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit), meistens ein bestimmter "Umstand" (z.B. längere Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit), sowie bei Bezug einer Altersrente vor dem 65. Lebensjahr die Einhaltung von Hinzuverdienstgrenzen.
Im Regelfall kann eine Rente ohne Abschlag erst mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns hat grundsätzlich einen Abschlag von 0,3 % zur Folge.
Rentenarten:
1. Regelaltersrente
Mindestalter: 65. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 67. Lebensjahr ab Jahrgang 1947
Wartezeit: 5 Jahre (Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus '400-Euro-Jobs')
2. Altersrente für langjährig Versicherte
Mindestalter: 63. Lebensjahr
normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 67. Lebensjahr ab Jahrgang 1949
Wartezeit: 35 Jahre (Beitrags-, Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus '400-Euro-Jobs')
3. Altersrente für Frauen
Mindestalter: 60. Lebensjahr
normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr
Wartezeit: 15 Jahre (Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus '400-Euro-Jobs')
und außerdem mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr
4. Altersrente nach Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit
Mindestalter: schrittweise Anhebung vom 60. auf das 63. Lebensjahr
normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr
Wartezeit: 15 Jahre (s. Nr. 3.)
und außerdem entweder ein Jahr Arbeitslosigkeit nach dem 58. Lebensjahr und sechs Monaten oder mindestens zwei Jahre Altersteilzeitarbeit, sowie innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge
5. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Mindestalter: 60. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 62. Lebensjahr ab Jahrgang 1952
normale Altersgrenze: 63. Lebensjahr, schrittweise Anhebung auf 65. Lebensjahr ab Jahrgang 1952
(Rente ohne Abschlag möglich für bis zum 16.11.1950 Geborene, wenn Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 vorlag.)
Wartezeit: 35 Jahre (s. Nr. 2.)
und außerdem Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50 %)
6. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Einführung im Jahr 2012)
Mindestalter: 65. Lebensjahr
normale Altersgrenze: 65. Lebensjahr
Wartezeit: 45 Jahre (Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigungen/Tätigkeiten (ohne Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe), Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus '400-Euro-Jobs)
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort.