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Experten-Antwort

Rente ab 1.9.2016

von Uschi.G.13.04.2016 | 19:42
2146 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, bin Bj,1953, werde im Juni 63 Jahre und kann die Rente ab 1.9.2016 beantragen. (seit 1967 in die Rentenkasse eingezahlt) Mein Vorruhestand endet am 30.6.2016 , d,.h. 2 Monate hänge ich in der Luft, kein Einkommen, d.h. 2 Monate erfolgen auch keine Beiträge in die Rentenkasse, was hat das für Auswirkungen auf die Rente ? Arbeitslosengeld erhalte ich nicht, weil durch den Vorruhestand keine Arbeitslosenvers. eingezahlt wurde. Die Krankenkassenbeiträge enden somit auch zum 30.6.2016, die Möglichkeit mich über meinen Mann zu versichern, bestehe, aber wenn ich ab 1.9.2016 rente beziehe, dann wars das mit der Familienversicherumg......Dann wäre es wohl besser mich freiwillig zu versichern bei meiner gesetzliichen Krankenversicherung ab 1.7.2016.....und privat an diese zu zahlen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.04.2016 | 10:20

Hallo Uschi.G.,

wir schließen uns den Ausführungen von qwertz an.

Außerdem sollten Sie Ihr Anliegen zum Krankenversicherungsschutz auch mit Ihrer Krankenkasse besprechen.

5 Antworten

Herz1952am 13.04.2016 | 21:46
Wenden sie sich bitte, wie Lis bereits geschrieben hat, an Ihre Krankenkasse. Nur um klarzustellen, der Verzicht auf Versicherungsfreiheit berührt nicht die Krankenkasse, für diese bleibt es bei den Pauschalbeträgen des Arbeitgebers und begründet keine Krankenversicherung. Die Versicherungsfreiheit (Verzicht) berührt nur die Rentenversicherung. Zum "Auffüllen" der 2 Monate für die Rente dürfte sich - wegen der Zuzahlung - auch nicht lohnen, bzw. lohnt nicht für die Altersrente. Sie dient in erster Linie nur für den evtl. Anspruch auf EM-Rente, was in Ihrem Fall sich auch nicht mehr lohnt.
qwertzam 13.04.2016 | 22:17
Das Problem können Sie ganz einfach mit einem Anruf lösen: Stellen Sie den Antrag auf die Rente ab 01.09.2016 bereits vor dem 01.07.2016; dann dürften Sie die wenigsten Probleme haben. Das nennt sich dann Renten-Antrags-Pflicht-Versicherung. Wenn die Voraussetzungen für die Rente UND die KVdR erfüllt sind, landen Sie mit dem Tag der Antragsstellung in der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html Vorteil: Wenn in der Lücke dem Grunde nach eine (beitragsfreie) Familienversicherung greifen würde, dann ist die o.g. Rentenantragspflichtversicherung ebenfalls beitragsfrei nach § 225 Satz 1 Nr. 3 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__225.html Damit sparen Sie sich den ganzen Bürokratie-Irrsinn sich jetzt für zwei Monate bei der Krankenkasse Ihrer Frau zu melden und einen Antrag auf die Familienversicherung (extra) zu stellen. Durch den Rentenantrag und den damit verbundenen Vordruck für die (eigene) Krankenversicherung R 810 läuft das dann. Familienversicherung würde (vereinfacht ausgedrückt) nur dann bestehen, wenn Sie NICHT - mehr als geringfügig entlohntes Arbeitsentgelt erzielen - selbständig tätig sind Die Einkommensfragen werden gleich im R 810 mit angegeben. Daher gilt: Am besten gleich morgen in der Beratungsstelle anrufen (siehe Beratungsstellensuche oben links) und einen Termin ausmachen. Der Anruf gilt dann als Antragstellung und schon ist die Sache erledigt, egal zu wann der Termin letztlich gesetzt wird. P.S.: Ich bin auch nur Mitarbeiter der RV (und nicht in einer A/B-Stelle tätig).
Lisam 13.04.2016 | 20:50
Zitat von Uschi.G. anzeigen
Im wahrsten Sinne des Wortes "keine" ;-) Es werden keine Beiträge gezahlt, somit erhöht sich für diese Zeit auch Ihre Rente nicht. Sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt sind, ist es egal ob in den 2 Monaten Beiträge gezahlt werden oder nicht. Verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich habe aber auch wenig Ahnung von KV-Recht. Wenn eine Familienversicherung für die 2 Monate möglich ist, dann macht es doch auch sinn diese zu nutzen? Die Familienversicherung sollte ja Beitragsfrei oder reduziert sein im Gegensatz zu einer freiwilligen Versicherung. Ab Rentenbeginn werden Sie eh wieder in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert sein, sofern vorher auch eine Pflichtversicherung vorlag und keine freiwillige oder private. Oder ich hab Irgendwas an Ihrer Frage nicht verstanden. Ansonsten kann man auch einen Minijob annehmen und auf die Versicherungsfreiheit verzichten, dann werden Beiträge gezahlt, auch wenn die Erhöhung für die Rente dann nicht sehr hoch sind. Könnte dann auch das Problem mit der Krankenversicherung lösen. Und man hängt finanziell nicht so arg in der Luft. Ich würde an Ihrer Stelle mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzten und da die Pros und Contras erklären lassen. MfG Lis
Uschi.G.am 14.04.2016 | 00:56
Danke für die Infos.... hab vergessen noch mitzuteilen, das ich die Voraussetzungen der Krankenkasse für Rentner nicht erfülle, 9/10 vom Erwerbsleben muß man in der gesetzllichen krankenkasse pflichtversichert sein.....leider war ich 14 Jahre in der Privaten Krankenkasse, erst ab 2005 wieder in der gesetzlichen bis zum 30.6.2016, von daher war meine Überlegung meine Beiträge für die 2 Monate selbst zu zahlen.....die Faimilienvers. wäre nur für die 2 Monate, ja und wenn dann die Rente greift ab 1.9. dann muß ich eh freiwillig Verischerungsbeiträge selber zahlen, ja und man muß ja auch beim rentenantrag die krankenkassen aufführen wo man drin war oder ist! Ich weiß wirklich nicht, was besser ist....familienversichern für 2 Monate, oder freiwilliges Mitglied in meiner gesetzlichen Krankenkasse werden ab 1.7.2016
?am 14.04.2016 | 07:46
Tut mir leid, aber ich verstehe Ihr Problem nicht. Warum wollen Sie für die zwei Monate Beiträge für eine freiwillige Versicherung zahlen, wenn offensichtlich die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung besteht?? Klären Sie das "Problem" mit Ihrer Krankenkasse.
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