bin jahrgang 02.1949
möchte mit 60 ohne abzüge in rente gehen.(03.2009)
gibt es hierfür eine sonderregelung ?
(habe gehört ,wenn man am 01.01.2004
in einer berufsfördender massnahme
des arbeitsamtes war, ist dies möglich)
wenn nicht ,was für andere möglichkeit kommt für mich in betracht.(bin zur zeit
arbeitslos.)
Mit 60 in Rente ohne Abzüge mit Jahrgang 1949 ist bei Altersrenten nur möglich, mit Schwerbehinderung, wenn Sie am Stichtag 16.11.2000 bereits schwerbehindert (50%)waren und vor dem 17.11.1950 geboren sind.
Lassen Sie sich von Ihrem Rententräger beraten.
Was Sie da gehört haben bezieht sich auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/ATZ. Als Jahrgang 1949 ist es dabei in der Tat von Bedeutung ob man bei einer gewünschten Inanspruchnahme dieser Rente ab 60 einen sogen. Vertrauensschutztatbestand erfüllt. Neben der Vereinbarung von ATZ bis Ende 12/2003 galt dies u.a. auch für Arbeitslosigkeit am 1.1.2004.
Dann wären indes Abzüge von 18 % in Kauf zu nehmen, was bei der Altersrente für Schwerbehinderte ab 60 dann nicht der Fall ist, wenn Schwerbehinderung (GdB von 50 %) nicht nur zum Zeitpunkt des Rentenbeginns (wohl 1.3.2009) sondern auch bereits am 16.11.2000 vorlag.
Um sich über die für Sie möglichen Renten Klarheit zu verschaffen, kann eine Rentenauskunft vom zuständigen Rentenversicherungsträger eingeholt werden.
MfG
Ich bin am 23.09.1948 beboren. Habe meine 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt. Bin seit 2007 zu 50% Schwerbeschädigt.War aber bis 30.9.2006(18 Monate Arbeitslos) Seit 1.10.2006 bin ich in der Firma meiner Frau angestellt. Wie kann ich mit 60 in Rente ohne Abzüge gehen?
Gar nicht. Dazu hätten Sie bereits am 16.11.00 mindestens 50 % schwerbehindert gewesen sein müssen. Ohne Vetrauensschutz geht es erst mit 63 ohne Kürzung.
Das ist korrekt.
Die Altersrente wegen ALO/ATZ können Sie u.a. nur dann ab 60 (mit 18 % Abschlägen)beanspruchen, wenn Sie entweder bis Ende 12/2003 ATZ vereinbart oder am 01.01.2004 arbeitslos waren.
Ist dies nicht der Fall, so können Sie als im September 1948 geborener Versicherter diese Rente (sofern denn überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind) erst mit mit 62 Jahren und 9 Monaten beanspruchen - dann mit 8,1 % Abschlägen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie erst mit 63 und 7,2 % Abschlag beanspruchen, wenn davon auszugehen ist, dass Sie bis Ende 12/2006 keine ATZ vereinbart haben.
MfG
trette mit 60 in rente.
Bin 50% Schwerbehindert seit
1991 plus 10% seit 2006,also
60%. was wird genau mir abgezogen bei 2000euro brutto.
Hallo, Karl,
sofern Sie 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, können Sie mit 60 Jahren ohne Minderung in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16.11.1950 geboren worden sind.
Sind Sie vor 1952 geboren, würde der Abschlag mit 60 Jahren 10,8 Prozent betragen.
Liegt Ihr Geburtsjahr zwischen 1952 bis 1963, wird die Altersgrenze für den vorzeitigen Anspruch stufenweise auf das 62 Lebensjahr angehoben.
Immer vorausgesetzt, die Schwerbehinderung liegt bei Rentenbeginn noch vor.
Schließlich gehen von dem Rentenbetrag noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Danke für die Nachricht an meine
Person.Habe aber 45 Jahre gearbeitet.Deswegen gehe ich
auch zum 01.04.08
in Rente