Hallo,
ich gehe ab September 08 mit 60 Jahren in Rente. Ich habe eine Nebenbeschäftigung, bei der ich für eine Anwaltskanzlei Botenfahrten mit dem eigenen PKW durchführe. Die wöchentliche (unregelmässige) Arbeitszeit liegt unter 15 Std. Die Fahrzeugkosten bekomme ich extra erstattet. Wirken diese Kosten auch "Rentenmindernd"? Wenn ja, kann man dagegen etwas tun? Z.B. Selbstständigkeit beantragen (Teilzeit-Gewerbe)? Falls nein, ist das dann nicht ungerecht gegenüber denjenigen Rentnern (vor 65 LJ), die eine Nebentätigkeit ausführen, ohne den Privat-PKW einzusetzen? Bei denen wird doch dann auch nur der reine Lohn angerechnet?!
Vielen Dank!
Gruß Gerhard