Hallo Brigitte Hellige,
sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie ab 01.09.2011 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen mit einem Abzug von 7,2 %.
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie nur dann erhalten, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 vorlegen und ebenfalls 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen können. Diese Rente könnten Sie dann auch vor Vollendung des 63. Lebensjahres mit entsprechenden Abzügen beantragen. Bei Rentenbeginn ab 01.09.2011 würden bei dieser Rente keine Abschläge mehr anfallen.
Wir empfehlen Ihnen, einen Verschlimmerungsantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, damit der GdB ggf. auf 50 erhöht werden kann.
Sollten die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wäre noch die Beantragung der Altersrente für Frauen möglich. Hierfür müssen für mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein. Darüberhinaus müssen nach dem vollendeten 40. Lebensjahr noch für mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Diese Rente würde bei Rentenbeginn 01.09.2011 einen Rentenabschlag i.H.v. 7,2 % erhalten.