Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente ab 63

von Brigitte Hellige01.02.2011 | 12:30
3097 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Durch Insolvenz meines AG bin ich seit dem 01.12.2010 mit Nebenverdienst nur Dezember mit 165 € und ab 01.01.2011 volkommen arbeitslos.. Ich habe GdB von 30% und gleichgestellt mit 50% ich habe am 26.08.1948 Geburtstag wenn ich dann mit 63 meine vorzeitige Rente beantragen will, wieviel Abzüge etc. kann ich erwarten, bin zwar bemüht noch in Arbeit zu kommen, aber auf Grund des Alters erschwerend.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte Hellige,

sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie ab 01.09.2011 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen mit einem Abzug von 7,2 %.

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie nur dann erhalten, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 vorlegen und ebenfalls 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen können. Diese Rente könnten Sie dann auch vor Vollendung des 63. Lebensjahres mit entsprechenden Abzügen beantragen. Bei Rentenbeginn ab 01.09.2011 würden bei dieser Rente keine Abschläge mehr anfallen.

Wir empfehlen Ihnen, einen Verschlimmerungsantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, damit der GdB ggf. auf 50 erhöht werden kann.

Sollten die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wäre noch die Beantragung der Altersrente für Frauen möglich. Hierfür müssen für mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein. Darüberhinaus müssen nach dem vollendeten 40. Lebensjahr noch für mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Diese Rente würde bei Rentenbeginn 01.09.2011 einen Rentenabschlag i.H.v. 7,2 % erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

RFn am 01.02.2011 | 18:26
Die Gleichstellung zu einem GdB von 50 begründet keinen Anspruch auf eine Altersrente für Schwerbehinderte. Meines Wissens hat das nur Auswirkung auf einen erweiterten Kündigungsschutz, ggf. auch auf einige Tage Urlaub zusätzlich. Das regelt sich aber nach einem Schwerbehindertengesetz..
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026