Hallo Oswin,
sie sind am 28.02.1958 geboren, daher kann:
-die Regelaltersrente ab 01.03.2024 gezahlt werden, wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Eine vorzeitige
Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich.
-die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.03.2019 mit 10,8 % Minderung der Rente gezahlt werden, wenn zum Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Kein Rentenabschlag bei einem Rentenbeginn ab 01.03.2022, wenn der Grad der Minderung bei Rentenbeginn 50 ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
-die Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.03.2021 mit einer 10,8% Minderung der Rente gezahlt werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Kein Rentenabschlag bei einem Rentenbeginn ab 01.03.2024, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
-die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ab 01.03.2022, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.