Hallo, B2000,
wir gehen davon aus, dass die Begutachtung, von der Sie im letzten Satz reden, bereits zum letzten Rentenverfahren vor zwei Jahren gehörte, weswegen der damalige Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde. Sollte sich Ihrer Meinung nach Ihr gesundheitlicher Zustand nun aktuell verschlechtert haben, können Sie jederzeit erneut einen Antrag stellen.
Möglich wären evtl. auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dies wäre auch Gegenstand der Prüfung im Rentenverfahren (d.h., ob statt einer Rente eine Unterstützung bei der Gestaltung der zukünftigen beruflichen Situation, z.B. Umschulung in Frage kommen würde).
Auch die weiteren, von „Valzuun“ gemachten Vorschläge, könnten Ihnen in der momentanen Situation weiterhelfen, sofern es gesundheitlich überhaupt möglich ist. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen wollen, könne Sie dies gerne bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe tun. Wo Sie unsere Beratungsstellen finden, können Sie auf folgendem Link ermitteln:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show.html