"Entschuldigen Sie bitte, aber was Sie hier behaupten, ist KEINE REALITÄT und mich würde einmal interessieren, woher Sie Ihre Weisheiten haben:"
Das die Realität anders aussieht im Hörsaal einer Uni als in der Praxis von Behörden ist mir sehr wohl bekannt.
Aber wollten Sie mir nicht mehr antworten?
Sei es drum.
"1. Von den Krankenkassen erhalte ich - mind. zu 90 % - gemeinsam mit einem Anschreiben bzgl. einer beantragten Reha-Maßnahme, ärztliche Berichte des SMD!!! Diese werden von den Angestellten der KK (nicht vom Arzt!) vermutlich "blind" angeheftet."
Das verstößt ja formal! auch nicht gegen § 203 StGB, weil Ihre Klienten ja bei der DRV eine pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung nach unvollständiger Aufklärung unterschrieben haben. Rechtswirksam sind die Erklärungen m.E. und nach der verfügbaren unabhängigen Literatur außerhalb der DRV nicht.
Ich werde solche Erklärungen nie mehr rechtswirksam unterschreiben und wenn doch, weil ich die Möglichkeit habe die sofort gegenüber dem Schweigepflichtigen zu widerrufen.
"2. Bei den Arbeitsagenturen > das gleiche!"
Liegt ne Entndungserklärung vor, tun die jedenfalls subjektiv nichts, was Unrecht sein könnte, auch wenn es objektiv betrachtet Unrecht ist.
" Er beschreibt das Leistungsvermögen, evtl. Einschränkungen, die trotz einem mehr als 6-stündigen LV zur Rentengewährung führen können, und und und. Aufgrund dieser Angaben entscheidet sich: Rentenbewilligung oder nicht."
Und liefert gleichzeitig illegal die ärztlichen und sonstigen Informationen, die übrigens wie das Ergebnis der ärztlichen Schweigepflicht - weil berufsausübungsbezogen und persönlich - unterliegen gleich mit.
So sieht Ihr System aus, wo die Verwaltungsangestallten - samt und sonders medizinisch unqualifiziert - rechtswidrig (ich darf auf § 37 SGB I und die §§ 67 ff SGB X verweisen) das Recht beanspruchen, zu bestimmen, welche medizinischen Daten erhoben werden und welche nicht, obwohl § 100 SGB X vorschreibt, daß nur Auskünfte eingeholt werden können.
Wann wird Ihnen eigentlich klar, daß die Erhebung medizinischer Daten - Auskünfte und nicht Unterlagen - Sache des medizinischen Sachverständigen ist und nicht Ihre? Medizinische Unterlagen müssen Ihren Schreibtisch nun wahrlich nicht passieren, weshalb zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 85 SGB X konstatiert werden kann. Oder sehen Sie das anders hinsichtlich der Erforderlichkeit? Wann kapieren Sie, daß Sie in medizinischen Fragen komplett inkompetent sind und deshalb keinerlei Kenntnisse von den medizinischen Sachverhalten benötigen.