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Rente-Abschläge

von Heinrich24.03.2009 | 18:12
1648 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Experten antworten immer nur ,z.B. Sie können mit 10,8% Abschlag in Rente gehen. Warum wird nicht gesagt das ein Durchschnitt-Rentner ca. 200 Euro im Monat weniger Rente bekommt,und das für immer inkl. Witwenrente. Ist meine Rechnung so richtig? Bis 60 arbeiten und 10,8 % Abschlag, es fehlen 3 J. Rentenpunkte und ca. 120 Euro Abschlag ca. 200 Euro. Besser bis 63 ohne Abschlag bei Schwerbeh. Wenn den Leuten dann das Geld nicht reicht,liegen Sie dem Steuerzahler auf der Tasche. Ich könnte auch in Rente,nur die 200 Euro sind für mich viel Geld,ich arbeite lieber weiter. Dieses Geld 2400 Euro im Jahr ,können wir Urlaub machen. Müßten die Menschen nicht gewarnt werden vor diesen Abschlägen? oder ist es so gewollt,damit die Kasse entlastet wird? Welche Zeiten inDeutschland auf uns zukommen,wird ja auch der Letzte verstanden haben. Wenn es auch keine Frage ist,wollte mal meine Meinung sagen.

8 Antworten

KSCam 24.03.2009 | 18:38
Was für den Einzelnen besser oder schlechter ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Natürlich hat "Ihr Schwerbehinderter", der mit 60 statt mit 63 geht, nicht nur die 10,8 Rentenabschläge sondern es fehlen die 3 Jahre, die er bis 63 nicht mehr arbeitet. Das kommt in jedem seriösen Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der DRV auch sehr deutlich rüber (und auch die ca 10 % KV und Pflege werden nicht verheimlicht.) Aber manchen tun die meinetwegen 200 € weniger Rente weh - andere aber sind damit zufrieden, weil Sie Ersparnisse habe, die Kinder versorgt sind, das Haus finanziert, der Ehepartner auch Rente hat und sie das mehr an Lebensqualität schätzen, das der frühere Rentenbeginn bietet. Kein Schwerbehinderter m u s s mit 60 in Rente. Jeder Einzelne trifft seine Entscheidung- so oder halt anders.
Wolfgangam 24.03.2009 | 19:28
Hallo Heinrich, > Müßten die Menschen nicht gewarnt werden vor diesen Abschlägen? Jeder, der sich für seine Rente wirklich interessiert, und es ist ja häufig nur die einzige Einnahmequelle im Alter, wird sich rechtzeitig darüber informieren, was im Alter auf ihn zukommt - jeder nach seinen Möglichkeiten, die unterschiedlichen/vorgezogenen Rentenarten zu nutzen. Nebenbei, wer in der heutigen Medienlandschaft und den aufklärenden Informationen der DRV noch nie was Abschlägen gehört hat, lebt in der 'falschen' Welt ... Und ...keiner kann gezwungen, vorzeitig in Rente zu gehen, mit den dann notwendigen Abschlägen. Aussagen wie 'ich hab doch schon 40 Jahre hart malocht' sind nicht wirklich dazu angetan, den warmen Strandkorb von der Rentenversicherung finanziert zu bekommen. Wer es sich mit dem Abschlag (den nicht die Rentenversicherung beschlossen hat - ist nur ausführendes Organ) leisten, gern. Die anderen haben eben den Spielraum der Weiterarbeit zu nutzen, um im Alter mehr Wärme zu haben. Gruß w. ...meine bescheidene Meinung (meine Eltern würden lachen über die heute kurzen Arbeitszeiten).
Schiko.am 24.03.2009 | 19:14
Schön für jemand der Arbeit hat und erst in Rente geht, wenn keine Abschläge erfolgen. Richtig aber auch, beim Durchschnittsrenten kommt ein EP. hinzu, pro Jahr und Euro 26,56, ab 1.07.2009 27,20 in West. Hat aber jemand Hartz IV wird er das Rentenalter ersehnen bevor alles Er- sparte aufgebraucht wurde. Dies mit die 200, so meine ich, kann nicht ganz stimmen. Als Durchschnittsrenter, auch Eckrentner gemeint, sind es in 45 Jahren(gleich EP.) 1195,20 Bruttorente minus 10,8% um 120,10 Euro weniger. Ihre Meinung , dass der Abschlag gewollt ist teile ich nicht es muss doch gerechterweise der, der früher geht weniger erhalten als der mit 65 oder noch später. Es bleibt abzuwarten welche Zeiten auf uns zukommen, sicher zunächst keine guten , in die Zukunft schauen sollte man aber den Hellsehern überlassen. Mit freundlichen Grüßen.
Renten-Abschlägeam 24.03.2009 | 19:08
Die pauschale Aussage würde bei sehr hohen oder sehr niedrigen Renten zu einem völlig falschen Bild führen und ist für den individuellen Fall ungeeignet. Außerdem sind alle Zwischenschritte von z. B. 10,8% bis 0,00% Abschlag möglich, weil jeder Monat früherer Inanspruchnahme 0,3% ausmacht. Man muss sich darum beraten lassen oder/und die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung intensiv studieren. Dass die Rente bei früherer Inanspruchnahme auch noch um die nicht mehr gezahlten Beiträge der letzten Jahre niedriger ist, ist keine neue Erkenntnis, sondern war schon immer so. Dass vom Bruttobetrag der Rente noch Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben und ist auch den entsprechenden Informationen (Renteninformation, Rentenauskunft) zu entnehmen. Mancher, der einen Riester-Müll bei der kommerziellen Assekuranz abgeschlossen hat, verliert allerdings bei bis zu 20% Verwaltungskosten auch ohne vorzeitige Auszahlung und ohne darüber informiert zu werden, viel mehr. Bei der Deutschen Rentenversicherung sind nämlich bei der Bruttorente die 1,4% Verwaltungskosten bereits berücksichtigt. Viele Riester-Sparer werden sich dagegen über das Ergebnis des von allerlei Geschäftemachern in der Vergangenheit hoch gelobten Kapitaldeckungsverfahrens künftig noch sehr wundern, besonders wenn sie am Ende für den Staat gespart haben.
Donaldam 25.03.2009 | 11:17
Hallo Heinrich, Prozentrechnen, 3.Schuljahr. 10,8 % der Rente sind ??? Also das sollte schon Vorraussetzung sein dürfen, das man 10 % von etwas ausrechnen kann.
siggiam 25.03.2009 | 18:06
Toller Beitrag - wohl in die Kristallkugel geschaut. Da kein Ausgangsbetrag genannt wurde erübrigt sich der hinweis auf mangelnde Rechenkünste. Bei 1200,- Euro Rente und ca. 75,- Euro weniger zuwachs ist die Überschlagsrechnung doch korrekt.
Heinricham 25.03.2009 | 19:06
Hallo Donald, Ihre Antwort hat mit meinem Beitrag nichts gemeinsam.Ich liege doch mit meinen 200 Euro genau richtig. Logisch wenn die Ehefrau eine fette Pension bekommt, kann der Abschlag hingenommen werden.
Donaldam 26.03.2009 | 12:28
Hallo Heinrich, ich habe lediglich Bezug genommen, auf Ihre Aussage, das "die Experten"laut Ihrer Aussage immer nur die prozentulalen Abschläge nennen. Ich habe noch keine Rentenberatung erlebt, in dem dem Versicherten nicht ausgerechnet wurde, wie hoch der Abschlag in Euro ist. Die Rentenversicherung zwingt niemanden in Rente zu gehen. Wer frühzeitig in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen, das ist ja völlig legitim. Und wer sagt, das Ihn niemand darauf hingewiesen hat, hat sich entweder in den 50 Jahren vor Beginn seiner Rente überhaupt nicht mit der Thematik befasst oder es nicht verstanden.
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