Hallo "iris",
es ist unterschiedlich, ob Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bekommen:
Trifft eine Rente wegen TEILWEISER Erwerbsminderung (EM) und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und mindert ggfs. die monatliche Rentenleistung. Ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit ergibt sich in diesen Fällen nicht, da Arbeitslosengeld auch neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen ist. Nach § 142 SGB 3 hat die Agentur für Arbeit allerdings Bezieher einer teilweisen EM-Rente aufzufordern, innerhalb eines Monats die volle EM-Rente zu beantragen, sofern der Rentenbezieher sein Restleistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr verwerten kann.
Bereits seit 01.01.2001 ist Arbeitslosengeld, das gleichzeitig neben einer Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung gezahlt wird, nicht mehr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Mit Beginn der laufenden Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei rückwirkender Bewilligung der Rente hat die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger, hierzu verweise ich auf die Ausführungen von "Wilks", also Rückzahlungspflicht ALG I nur in Höhe der monatlichen Rente.