Nachdem Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind, käme für Sie eventuell eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI in Betracht.
Inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt wird durch einen Arzt des Rentenversicherungsträgers überprüft.
Um einen Rentenanspruch realisieren zu können muss mindestens eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten Beitragszeiten vorliegen. Außerdem müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Die Wartezeit kann auch vorzeitig erfüllt sein, wenn die Erwerbsminderung zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist oder der Versicherte vor Ablauf einer Ausbildung voll erwerbsgemindert wurde.