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Rente als Einkommen

von Konrad B.17.07.2008 | 06:41
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11 Antworten

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Guten Tag ! Ich beziehe Rente wg. voller EM und da diese sehr gering ist, noch zusätzlich Sozialhilfe nach SGB XII. Nun wird meine Rente voll als Einkommen bei der Sozielhilfe mit angerechnet. Man hat doch aber eigentlich einen Freibetrag von ca. 125.- EUR, die als Einkommen nicht anzurechnen sind. Müßte mir diese Freigrenze bei der Anrechnung der Rente als Einkommen nicht belassen werden ? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Sozialhilfe nach dem SGB XII ist eine reine Bedürftigkeitsleistung. Aufgrund der Nachrangigkeit werden andere Leistungen auf die Sozialhilfe angerechnet. Inwieweit hier ein Freibetrag zu berücksichtigen ist, müssten Sie bei der zuständigen ARGE abklären.

10 Antworten

Rosannaam 17.07.2008 | 09:43
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einer ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt eine Freigrenze gibt. Wäre ja auch unlogisch! Fragen Sie beim Leistungsträger der Sozialhilfe nach.
Realistam 17.07.2008 | 14:11
"Freibeträge" werden nur bei Erwerbseinkommen berücksichtigt aber nicht bei Renten. Auf jeden Fall müsste aber eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 € berücksichtigt werden. Prämien für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie z.B. die Kfz.-Haftpflicht -KEINE Kasko(!)- oder die Wohngebäudeversicherung, können sogar in voller Höhe abgesetzt werden. (Diese Regelungen gelten zumindest für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB_II. Die Regelungen des SGB_XII sind etwas strenger und können daher davon abweichen!)
Kurtam 17.07.2008 | 16:46
>> wie z.B. die Kfz.-Haftpflicht Trotz ihres Namens scheint mir ihre Antwort nicht "Realist"isch zu sein. Wie soll jemand der Grundsicherungsleistungen erhält ein KfZ unterhalten, völlig weltfremd ihre Anmerkung
Rosannaam 17.07.2008 | 17:40
Ich könnte Ihnen auf Anhieb einige Personen aus meinem Umfeld nennen, die TROTZ Hartz IV- oder Grundsicherungsleistungen ein Kfz halten! Warum sollte dies denn unrealistisch sein? Es ist ja nicht gesagt, dass es sich bei diesen Autos um Riesenschlitten oder brandneue Autos handelt. Sie sind unrealistisch.
Realistam 17.07.2008 | 19:11
Erstens habe ICH diese Bestimmungen nicht gemacht und zweitens kenne auch ich mehrere "sogenannte" Bedürftige, die ein Kraftfahrzeug ihr Eigen nennen! (Ein Empfänger staatlicher Fürsorgeleistungen darf übrigens sogar nicht unerhebliches Vermögen besitzen!) Schauen Sie sich mal die Erläuterungen zu einem Grundsicherungsantrag an, bevor Sie hier Ihren unqualifizierten Senf abliefern!
Kurtam 17.07.2008 | 22:18
Rosanna, wenn sie noch einmal meinen kurzen Beitrag nachlesen, werden sie sehen, dass dort kein Wort von Hartz IV steht, sondern ich von Grundsicherungsleistungen rede. Und es ist nun halt der Fall, dass bei Grundsicherung im Prinzip keine Freibeträge für Vermögen erlaubt sind, wenn man von den ca 2600€ absieht. Und das KfZ egal was für eine alte Gurke es ist zahlt als Vermögen. Somit müsste also der Grusi-Empfänger sozusagen seinen Lebensunterhalt aus 351€ bestreiten (Wohnung extra). Ich glaube kaum das dies möglich ist.
Rosannaam 18.07.2008 | 10:23
@Kurt, ...und wenn Sie MEINEN Beitrag richtig lesen, sehen Sie, dass ich von "Hartz IV- UND Grundsicherungsleistungen sprach. >... dass bei Grundsicherung im Prinzip keine Freibeträge für Vermögen erlaubt sind, wenn man von den ca 2600€ absieht.< WAS sind denn dann die ca. 2600,- €, wenn nicht ein Freibetrag??? Da in den Bestimmungen zu Grundsicherungsleistungen ein Kfz als zum Vermögen anrechnend aufgeführt ist, MUSS es doch zwangsläufig auch Menschen geben, die ein Auto besitzen. Sonst hätte man dieses ja nicht in den Katalog der anzurechnenden Vermögen aufnehmen müssen. Oder? Wenn jemand Grundsicherungsleistungen beantragt, der auch ein Auto besitzt, werden die Leistungen evtl. abgelehnt. Keine Frage. Aber ich denke, dass Sie das nicht so ohne Weiteres beurteilen können.
Realistam 18.07.2008 | 13:54
"Ein Kraftfahrzeug (Kfz) ist ein nicht an Schienen gebundenes Verkehrsmittel, welches sich durch eigene (Motor)Kraft fortbewegt." Ein "Kfz." muss also nicht unbedingt ein Gefährt, welches im Volksmund als "Auto" bezeichnet wird sein, sondern es kann sich dabei auch genauso gut um ein Mofa oder einen Motorroller handeln. Gebraucht sind diese Wunderwerke der Technik bereits für einen "Appel und nen Ei" zu erwerben, der Spritverbrauch ist äußerst gering und die Wartungskosten selbst für einen Taschengeldempfänger erschwinglich. Diese Gefährte sind im Unterhalt allemal billiger, als eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Was soll also Ihre Kleinigkeitskrämerei, ob es einem Sozialhilfeempfänger finanziell möglich ist, ein "Kfz" zu unterhalten? Im Übrigen habe ich mit keiner Silbe behauptet, dass JEDER Stützeempfänger ein Auto besitzt, oder? (SIE wären übrigens nicht der Erste, der mit dem dicken Mercedes zum Sozialamt fährt, um sich dort seine Stütze abzuholen!)
Rosannaam 18.07.2008 | 16:17
Jetzt bin ich mal dran, Sie zu beruhigen... ;-)) Im Übrigen scheint @Kurt auch zu vergessen, dass bestimmte Personenkreise an Grusi-Leistungsempfängern neben dem Regelsatz von 351,- € auch noch andere Leistungen (und Mehrbedarf) erhalten und evtl. Mietzuschuß, Heizungskosten etc. gezahlt werden. Damit kommt man ja im Endeffekt über den Regelsatz hinaus. Nicht mehr ärgern... ein schönes WE wünscht Ihnen Rosanna.
Kurtam 18.07.2008 | 17:42
Rosanna, ich hatte schon einmal etwas bzgl nachlesen geschrieben. In meinem letzten Beitrag steht: >>Somit müsste also der Grusi-Empfänger sozusagen seinen Lebensunterhalt aus 351€ bestreiten (Wohnung extra). Somit ist der Mietzuschuss nicht zum restlichen Lebensunteralt zu rechnen, aber lassen wirs dabei. Das Wochenende ist mir wichtiger als hier eine Endlosstreiterei mit ihnen anzufangen. Ich wünsche ein solches
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