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Experten-Antwort

rente als schüler

von blümchen07.03.2012 | 13:31
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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sehr geehres team, ich habe folgende fragen: 1. ich mache eine ausbildung ohne entgelt zur erzieherin bzw. in den ersten beiden jahren bekomme ich 250 euro praktikums-entgelt. dann folgen 2 jahre ausschließlich schule und unbezahltes praktikum. 2. wie wird diese zeit rentenrechtlich behandelt? einige in meinem bekanntenkreis meinten, die schulische ausbildung nach dem 17. lj würde rentenerechtlich so behandelt, wie zb. kindererziehungszeiten, also würde ein durchschnittseinkommen angenommen. ist das richtig oder würde ich in meinem rentenverlauf 0 Euro bekommen? vielen dank für ihre antwort blümchen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die bisherigen Ausführungen sind korrekt.

2. Den Ausführungen ist ff. noch hinzuzufügen:

-Ein vorgeschriebenes Praktikum, das vor

Beginn einer Fachschulausbildung absolviert wird, unterliegt der Versicherungspflicht.

- Zeiten einer Fachschulausbildung sowie Zeiten einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden mit 75 Prozent des Gesamtleistungswertes bewertet; d.h. vom individuellen Gesamtleistungswert und nicht vom Durchschnittseinkommen wie bei den Kindererziehungszeiten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

1. Unterliegt das Praktikum der Versicherungspflicht erwerben Sie aus diesen Zeiten Pflichtbeitragszeiten.

2. Wird dagegen das Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung durchgeführt, werden k e i n e Pflichtbeitragszeiten erworben. Für diese Zeiten erhalten Sie aufgrund des Besuches einer Schule Anrechnungszeiten. Diese An rechnungszeiten werden u.a. bei der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren berücksichtigt. Schulische Anrechnungszeiten werden bewertet, sofern Fachschulzeiten zurückgelegt werden.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

1. Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilungen der Berufspraktika von Erzieherinnen sind in einzelnen Zeiträumen und Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung setzen.

2. Auf die zuvor gemachten grundsätzlichen Ausführungen wird Bezug genommen.

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4 Antworten

Uuuuupsam 07.03.2012 | 14:27
Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können aber nur insgesamt acht Jahre angerechnet werden. Für Zeiten der Schulausbildung, die keine Anrechnungszeiten sind, können Sie freiwillige Beiträge nachzahlen. Das gilt beispielsweise immer dann, wenn Sie die Höchstdauer von acht Jahren überschritten haben. Möglich ist dies auch für Schulzeiten zwischen dem vollendeten 16. und 17. Lebensjahr Beginnt Ihre Rente erst ab 2009, können sich nur der Besuch einer Fachschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen rentensteigernd auswirken. Andere Schul- oder Studienzeiten zählen allein bei der Wartezeit von 35 Jahren mit. Ein Vorpraktikum ist einer Ausbildung vorgeschaltet und ermöglicht als Zugangsvoraussetzung ggf. einen Fachschulbesuch. Dieses Vorpraktikum ist weder einem Schul-, Fachschul-, Hochschulbesuch gleichzusetzen, noch kann diese Zeit als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme berücksichtigt werden (vgl. Bayer. LSG vom 28.11.2001, L 13 RA 79/00).
Uuuuupsam 07.03.2012 | 14:36
Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Für die Dauer des zur Berufsausbildung zählenden Praktikums sind daher Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Diese Zeit der beruflichen Ausbildung wird wegen der regelmäßig sehr niedrigen Entgelte ggf. sogar günstiger bewertet. Soweit das Praktikum im Rahmen der Schulausbildung durchgeführt wird, ist die Zeit als Schulausbildung anzurechnen.
blümchenam 12.03.2012 | 11:37
vielen dank für ihre ausführungen. das heißt jetzt also, daß ich auf jeden fall, diese zeiten später als "beiträge" angerechnet bekomme, oder? also so ähnlich als wenn ich gearbeitet hätte. dankeschön blümchen
blümchenam 12.03.2012 | 20:07
entschuldigung, ich glaube ich bin schwer von begriff. tut mir leid, also ich habe 5 jahre ausbildung zur erzieherin. die ersten beiden jahre sind bezahltes praktikum(250,- euro und ab und an schule. 3 und 4. jahr sind nur vollzeitschule und in den ferien unbezahltes praktikum. 5. jahr ist ein anerkennungsjahr mit ca. 70 % verdienst. mir geht es jetzt um die ersten 4 jahre! bzw. die beiden vollzeit-schuljahre! wie wriken die sich auf die rente aus? nur als anrechnungszeit oder auch später in euro? vielleicht hatte ich mich zuerst auch falsch ausgedrückt. sorry, wichtig wäre mir eben, ob mir die jahre dieser ausbildung für die rente irgendwie in euro angerechnet werden. nochmals vielen dank blümchen
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