sehr geehres team,
ich habe folgende fragen:
1. ich mache eine ausbildung ohne entgelt zur erzieherin bzw. in den ersten beiden jahren bekomme ich 250 euro praktikums-entgelt.
dann folgen 2 jahre ausschließlich schule und unbezahltes praktikum.
2. wie wird diese zeit rentenrechtlich behandelt?
einige in meinem bekanntenkreis meinten, die schulische ausbildung nach dem 17. lj würde rentenerechtlich so behandelt, wie zb. kindererziehungszeiten, also würde ein durchschnittseinkommen angenommen.
ist das richtig oder würde ich in meinem rentenverlauf 0 Euro bekommen?
vielen dank für ihre antwort
blümchen