Rente an 63

von
dackerle

Hallo zusammen,

ich bin noch bis 30.09.2007 arbeitslos(seit April 2006), möchte dann mit 63 (jahrgang 1944) in Rente gehen. Die Anwartschaft ist erfüllt.
Wann kann ich frühestens oder spätestens
die Rente beantragen? Mit welchen Abzügen muß ich rechnen? Sollte ich vorher einen Beratungstermin vereinbaren?
Es sind schon verbindlich festgesetzte Zeiten festgelegt, müßte ich trotzdem noch Unterlagen beschaffen ?
Mit freundlichen Grüßen

von
Amadé

Sollte Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt sein, genügt es, drei Monate vor Rentenbeginn die Altersrente zu beantragen.

Nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres besteht Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte. Abschlag 7,2 vom Hundert.

Nach Ausschöpfen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld könnte auch ein Altersrente wegen Arbeitslosigkeit empfehlenswert sein. Aber - nur eine Altersrente kann gezahlt werden.

Haben Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis könnte auch ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen.

Wegen unterschiedlicher Abschläge, unterschiedlichem Rentenbeginn und evtl. anzuwendender Vertrauensschutzregelungen lassen Sie sich am Besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten. Ihre zuständige Beratungsstelle finden Sie auf dieser Seite unter „Service“.

Experten-Antwort

Hallo dackerle,
wenn Sie im Monat nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres in Rente gehen, haben Sie eine Minderung von 7,2%. Es sei denn, Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und die Warte-zeit von 35 Jahren erfüllt, dann könnten Sie ohne Abschläge in Altersrente gehen. Wenn Sie die Rente zum 01.10.2007 beantragen möchten, sollten Sie den Antrag im Juni stellen. Bitte wenden Sie sich wegen einer Terminvergabe für die Antragsaufnahme an Ihren zuständigen Rententrä-ger. Dort teil man Ihnen auch mit, welche Unterlagen noch für die Antragstellung benötigt werden.
Mit freundlichem Gruß

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