Hallo zusammen,
ich bin noch bis 30.09.2007 arbeitslos(seit April 2006), möchte dann mit 63 (jahrgang 1944) in Rente gehen. Die Anwartschaft ist erfüllt.
Wann kann ich frühestens oder spätestens
die Rente beantragen? Mit welchen Abzügen muß ich rechnen? Sollte ich vorher einen Beratungstermin vereinbaren?
Es sind schon verbindlich festgesetzte Zeiten festgelegt, müßte ich trotzdem noch Unterlagen beschaffen ?
Mit freundlichen Grüßen