Das kommt darauf an, seit wann Sie geschieden sind.
Wurden Sie vor dem 01.07.1977 , also vor Einführung des Versorgungsausgleichs, geschieden, könnte Anspruch auf eine Witwerrente an den geschiedenen Ehegatten bestehen (§ 243 SGB VI).
Wurden Sie später geschieden, besteht kein Anspruch auf eine Witwerrente.
Sofern Sie allerdings ein Kind, dass das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen und nicht wieder geheiratet haben, könnten Sie wegen des Todes Ihrer geschiedenen Frau einen Anspruch auf Erziehungsrente aus Ihrer eigenen Versicherung haben (§ 47 SGB VI).