Hallo guten Abend,
ich bin 63 Jahre alt und beziehe jetzt eine Witwenrente von der RV und eine von der VAP (Post).
Im Januar beantrage ich meine Altersrente.
Wie wird die Altersrente auf meine beiden Witwenrenten angerechnet.
LG
Roswitha
Ihre eigene Rente wird auf die Witwenrente angerechnet, aber hier gibt es auch noch einen Freibetrag von ca. 755 EURO.
Ob Ihre eigene Rente bei der VAP ( Post ) angerechnet wird kann Ihnen wahrscheinlich im Forum niemand beantworten. Dazu sollten Sie sich an die entsprechende Zahlstelle wenden.
Ob Ihre eigene Rente bei der VAP ( Post ) angerechnet wird kann Ihnen wahrscheinlich im Forum niemand beantworten.
Ich kann's ja mal versuchen:
Wenn es sich bei der VAP um Ihren eigenen Anspruch handelt (also nicht Hinterbliebenen-VAP-Anspruch), wird die VAP-Rente auf Ihre Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dann NICHT angerechnet, wenn Sie Ihre Ehe mit Ihrem verstorbenen Ehemann vor dem 01.01.2002 geschlossen haben (sie sind ja bereits vor dem 02.01.1962 geboren).
Diese Aussage kann man hier nachlesen
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR2.2.2.2
--> dritter Spiegelstrich
VAP = VersorgungsAnstalt der Deutschen BundesPost
Die VAP-Rente kennt ebenfalls eine Einkommensanrechnung (z.B. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
Siehe § 37 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a) der Satzung der VAP
http://www.vap-stuttgart.de/pdf/satzung_dervap_fassung_67.pdf
ALLDERINGS sollten Sie in der Hinsicht dem Ratschlag von "Versichertenberater" folgen.
Dazu sollten Sie sich an die entsprechende Zahlstelle wenden.
Bin schon überrascht- Sie kennen sich doch aus-
über den Ratschlag sich an den Versicherungsberater zu wenden. Der schrieb,
der anrechnungsfreie Betrag von etwa. 755 Euro.
Ein Versicherungsberater müsste eigentlich doch wissen, der anrechnungsfreie Betrag ist bei
Rente immer das 26,4 fache des Rentenwertes,
derzeit in West 28,61 x 26,5 Euro 755,30.
Zuerst wird aber die Bruttorente noch um Abzugsbeträge gekürzt.
MfG.
[quote=219140]
Bin schon überrascht- Sie kennen sich doch aus-
über den Ratschlag sich an den Versicherungsberater zu wenden. Der schrieb,
der anrechnungsfreie Betrag von etwa. 755 Euro.
Ein Versicherungsberater müsste eigentlich doch wissen, der anrechnungsfreie Betrag ist bei
Rente immer das 26,4 fache des Rentenwertes,
derzeit in West 28,61 x 26,5 Euro 755,30.
Zuerst wird aber die Bruttorente noch um Abzugsbeträge gekürzt.
MfG.
Lieber Schiko,
ich kenne mich mit der Anrechnung sehr wohl aus, aber soll ich hier im Forum alles bis auf den letzten Cent beschreiben?
Ihre superschlauen Beiträge dürfen Sie sich gern sparen, denn bei den Ausführungen von Ihnen geht mir manchmal der Hut hoch. So kompliziert wie Sie schreiben, das kann bald keiner verstehen.
[quote=219125]
Ob Ihre eigene Rente bei der VAP ( Post ) angerechnet wird kann Ihnen wahrscheinlich im Forum niemand beantworten.
Ich kann's ja mal versuchen:
Wenn es sich bei der VAP um Ihren eigenen Anspruch handelt (also nicht Hinterbliebenen-VAP-Anspruch), wird die VAP-Rente auf Ihre Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dann NICHT angerechnet, wenn Sie Ihre Ehe mit Ihrem verstorbenen Ehemann vor dem 01.01.2002 geschlossen haben (sie sind ja bereits vor dem 02.01.1962 geboren).
Diese Aussage kann man hier nachlesen
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR2.2.2.2
--> dritter Spiegelstrich
VAP = VersorgungsAnstalt der Deutschen BundesPost
Hallo Matze 72, lt. Fragestellerin handelt es sich um eine Witwenrente von der VAP :-)
Hllo guten Morgen,
zunächst ein mal Danke für ihre Antworten.
Wie ich verstehe habe ich z.Zt. im Westen einen anrechenbaren Freibetrag in Höhe von 755,30.
Heisst das ich bekomme alles was drüber hinaus geht von meinen gesamten Witwenrenten abgezogen?
LG Roswitha
Hllo guten Morgen,
zunächst ein mal Danke für ihre Antworten.
Wie ich verstehe habe ich z.Zt. im Westen einen anrechenbaren Freibetrag in Höhe von 755,30.
Heisst das ich bekomme alles was drüber hinaus geht von meinen gesamten Witwenrenten abgezogen?
LG Roswitha
Heisst das ich bekomme alles was drüber hinaus geht von meinen gesamten Witwenrenten abgezogen?
Nicht 1:1, sondern nur 40 % des Differenzbetrages.
So schaut die Rechnung aus:
Angenommen eigene Rente 1000 Euro minus
14% als Abzugsbetrag Euro 140 verbleiben:
860 eigenes Einkommen, minus die besagten
755,30-
--------
104,70 ,lt. Matzke hiervon mit 40% anrechenbar Euro 41,88. Die Brutto Witwen-
rente wird also um 41,88 geringer und natürlich auch aus den verminderten Betrag
Kranken/Pflegeversicherung-derzeit noch 10,25 % abgezogen, ganz gleich ob in der gesetzlichen pflicht-oder freiwillig versichert.
MfG.
Geduld muss man haben, zwischen den Zeilen lesen können und den Wortwitz extrahieren können, wie
http://www.youtube.com/watch?v=Z0amC660MOk&index=5&list=RDxaI3CFhORss
;-) Gruß
w.
Hallo Roswitha,
Ihre Altersrente wird nur dann tatsächlich auf Ihre Witwenrente angerechnet, wenn sie einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Dieser liegt derzeit in den
alten Bundesländern bei 755,30 Euro und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro.
Für die Einkommensanrechnung maßgeblich ist das "Nettoeinkommen". Hierfür werden vom Bruttoeinkommen Pauschalwerte abgezogen.
Bei Bezug einer Altersrente, werden für den Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung sowie für eine eventuelle Steuerbelastung pauschal 14 Prozent von der Bruttorente abgezogen.
Der so ermittelte "Nettobetrag" Ihrer Altersrente wird mit dem Freibetrag verglichen.
Übersteigt Ihre Nettorente den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Witwenrente angerechnet.
Ob die Altersrente auch auf die VAP-Witwenrente angerechnet wird, klären Sie bitte mit der Zahlstelle der VAP-Rente.