Rente - Arzt will nicht...

von
Katta

hallo zusammen,
nu hab ich ein Problem und eine Frage..
seit 7 Monaten bin ich krank geschrieben aufgrund einer Vielzahl an Symptomen (Muskelsteifheit, Muskelschwäche, Muskelzuckungen, Muskelkrämpfe, starke Muskel und Sehnenschmerzen, Empfindungsstörungen, keine Leistungsfähigkeit, immer wieder schwere Erschöpfungszustände). Nach einer Odysse und immer wieder der Diagnose Fibromyalgie, stlellte nun ein Arzt, der Spezialist dafür ist, fest, dass ich unter einer chronischen Borreliose leide, die nun behandelt wird. Vor dieser Diagnose hatte ich vor einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da ich einfach nicht sehe, dass ich wieder topfit und voll arbeitsfähig werde. (meine eigentliche Krankengeschichte begann schon vor vielen Jahren).
Der Borreliosearzt will nicht, dass ich einen Rentenantrag stelle, dann würde ich ja davon ausgehen, dass ich nicht wieder genese und könne dies somit auch nicht. Das Gegenteil ist der Fall.Es handelt sich für mich lediglich um eine Form der Absicherung.
Ich möchte keinen Rentenantrag auf den letzten Drücker stellen und dann Übergangsgeld beantragen müssen. Wird die Rente genehmigt ist dies ja eh auf Zeit ... und wahrlich - ich würde bestimmt lieber arbeiten gehen als chronisch krank zu Hause zu sitzen.
meine Frage: kann ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen auch wenn der mich Borreliose Arzt mich nicht unterstützt. Er wird ja sicher befragt...
danke für Antwort

von
Cassandra

Ja!

von
Laie

Es gibt die These, das jemand, der die Rente begehrt, eher seine Kraft in dieses Unterfangen steckt und nicht ins Gesundwerdenwollen.

Man muss ja krank sein, um Rente zu bekommen.
Dennoch schließt das eine mMn das andere nicht aus, aber zweigleisig fahren können die Wenigsten.

von
Herz1952

Hallo Katta,

wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, kassieren Sie getrost das Krankengeld und ziehen Sie ruhig die Rentenantragsstellung hinaus - bis Sie eventuell die Krankenkasse auffordert einen Antrag zu stellen. Diesen stellen Sie am besten auf den letzten Drücker.

Melden Sie sich, wenn Sie zur Antragsstellung aufgefordert werden, sofort beim Arbeitsamt, sofern Sie noch einen Anspruch auf ALG I haben. Sie verlieren sonst jede Menge Geld, das Sie dringend brauchen werden, wenn Sie eine EM-Rente erhalten.

Die Krankenkassen verfahren zur Zeit so: Ist jemand im Krankengeldbezug, wird ihm schmackhaft gemacht, doch die Arbeitsstelle zu kündigen zum Arbeitsamt zu gehen, evtl. eine Maßnahme mitzumachen, dass Sie vielleicht anschließend wieder arbeiten gehen können. So kann der Patient tausende von Euros verlieren (Krankengeld), bekommt früher ALG I, das natürlich befristet ist.

Spätestens dann , wenn ALG ausläuft, brauchen Sie wieder einen Arbeitsplatz, bzw. müssen Sie wieder voll einsatzfähig sein (ist oft aber nicht so) und dann.....landen Sie in der "Unterschicht" (Harz IV oder das ersparte vermögen geht verloren.

Ich möchte allerdings bezweifeln, dass die Krankenkassenmitarbeiter die Auswirkungen ihrer Telefonate verstehen. Vielleicht nicht einmal die Vorstände der Kassen. Denen geht es nur darum, zu sparen.

Was Ärzte angeht - Ihr Borreliose-Arzt müsste nur ein ausführliches Ärztliches Attest ausstellen ohne auf die Arbeitsverwendungsfähigkeit einzugehen. Nur ist diesen schon die Arbeit zu viel und ob sie die sozialen Folgen Ihres Tuns erkennen, daran ist sehr zu zweifeln.

Heutzutage denkt jeder an sich selbst zuletzt.
OH, ich habe nach "sich" ein Komma vergessen!

Sollten Sie für die Rente zu "jung" sein, bedenken Sie, dass Sie es für die Krankheit nicht sind.

Ich hoffe, dass sich hinter Ihrem Krankheitsbild nicht doch eine schlimmere Krankheit versteckt. Ich wünsche Ihnen alles gute, auch dass Sie schnellstens wieder voll arbeiten können.

Herz1952

von
Ergänzung

Zitiert von: Herz1952

... und ziehen Sie ruhig die Rentenantragsstellung hinaus - bis Sie eventuell die Krankenkasse auffordert einen Antrag zu stellen. Diesen stellen Sie am besten auf den letzten Drücker.

Die Krankenkasse darf laut Gesetz nur dazu auffordern, einen REHA-Antrag zu stellen, nicht einen Renten-Antrag! Ansonsten schließe ich mich der Empfehlung an, die dann gesetzte Frist zur Antragstellung (10 Wochen) maximal auszureizen und sich dann auch nicht von Versuchen der Krankenkasse einschüchtern zu lassen, die Sie zu einer früheren Antragstellung verleiten sollen.

von
cerebrum

wer hat ihnen bloß zu einem renten antrag geraten?
ihnen müsste doch klar sein, das es schwer ist, aufgrund ihrer erkrankungen eine rente zu bekommen. kaum jemand bekommt z.b. wegen fibromyalgie ne rente.
wenn ihr facharzt, sie nicht unterstützt wird es doppelt schwer, er wird von der drv angeschrieben.
was haben sie unternommen um gesund zu werden?
insbesondere bei fibro sollte man einen
schmerztherapeut, psychologische verhaltenstherapie, reha ohne erfolg durchlaufen haben.
außerdem wird bei dieser erkrankung viel wert auf das arbeiten gelegt, weil es ablengt.

bei ihrer b. kann man dageben wirklich auf besserung hoffen. warten sie doch erst mal die antbiotka therapie ab.

von
Katta

hallo nochmal,
vielen Dank fürś Interesse und fürś Antworten, ganz besonders für die umfangreiche, informative Antwort von Herz 1952.
Ich möchte mich hier nicht über Fibromyalgie, Borreliose, deren Behandlung, Erfolgsaussichten und was ich nun habe oder nicht auslassen. Das würde den Rahmen sprengen.
Wichtig sind für mich die einzelnen Schritte und die Tatsache, dass der Borrliosearzt Stellung beziehen muss ohne Hinweis auf meine Arbeistfähigkeit.
Nebenbei bemerkt - ich bin seit vielen Jahren nur noch halbtags arbeitsfähig gewesen .. und mein Leben hier ist auch nicht umsonst ... grübel :-)
ich nehme an, bei Beantragung einer Rente werden auch die anderen Ärzte befragt, die mich schon behandeln durften... Rheumatologe, Orthopäde, Neurologe, Schmerzarzt...
viele Grüße

Experten-Antwort

Hallo,

selbstverständlich können Sie auch ohne die "Zustimmung" Ihres Arztes einen Rentenantrag stellen wenn Sie der Meinung sind, das Sie in absehbarer Zeit nicht wieder arbeiten können. In der Regel wird durch den RV Träger ein unabhängiges Gutachten oder eine Untersuchung vom medizinischen Dienst des RV Trägers veranlasst, Es kann auch eine Befragung Ihres Arztes stattfinden, in der Regel wird aber eher dem Votum des Gutachters bzw. der Würdigung aller vorliegenden Fakten gefolgt.

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