Frage:
Wenn man 28 Jahre eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft geführt hat besteht ein Anspruch auf eine Rente?
Nachdem Sie 28 Jahre die Höhen und Tiefen einer Beziehung durchlebt haben, haben Sie ganz bestimmt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente!!!
Wenn Sie Hinterbliebenenansprüche meinen, dann nein.
Zusammenleben, auch wenn es 70 oder noch mehrere Jahre sein sollten, zieht eben nicht die selben rechtlichen Konsequenzen nach sich wie eine rechtsgültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Denken Sie da mal an das Erb- oder Unterhaltsrecht.
Das Bestehen einer rechtsgültigen Ehe bis zum Tode gehört also zu den wichtigsten persönlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um nach dem Tode eines Partners eine Hinterbliebenenrente zu erhalten.
Nix Trauschein = nix Hinterbliebenenrente
Eigentlich ganz einfach!
Nein ! Wie wollte man das denn auch überhaupt nachweisen ? Da könnte ja jeder behaupten, dass er mit dem Verstorbenen eine "Lebengemeinschaft" geführt hat.