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Experten-Antwort

Rente auf Dauer aber erst ab den 01.11.12 ??

von East03.07.2012 | 12:12
3032 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moinsen ich habe mal ein problem: Eckdaten: 33 Jahre Schwerbehinderung 100% G ag B mir wurde 2009 eine volle erwerbsminderungsrente genehmigt ( Arbeitsmarktrente ) auf zeit bis zum 31.10.12. Beziehe also seid 2009 rente + hilfe zum lebensunterhalt. bin arbeitssuchend gemeldet nur mit arzt wurde ich aus der arbeitsvermittlung raus genommen. nun habe ich die weiter gewährung der rente beantrag und letzte woche wurde mir die rente auf dauer weiter gewährt nur wie kann es sein das eine arbeitsmarktrente in eine dauer rente weiter gewährt wird. das heisst für mich bekomme rente + hilfe job center und ab den 01.11.12 rente + grundsicherung weil ich ab den 01.11.12 laut Rv nicht mehr arbeiten gehen kann. ist da was schief gelaufen in euren augen ??? eigentlich ist das ok so mir geht es nur darum mir gehen jeden monat solange ich nicht bei der grundsicherung bin 17% mehrbedarf verloren. und davor schon verloren gegangen. vielleicht kann mir einer helfen oder hat erfahrung damit

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2012 | 13:32

1. Sie beziehen bis zum 31.10.2012 eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Diese Rente wird als volle Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt, weil z.B. das verbliebene Restleistungsvermögen aufgrund von bestehender Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden kann.

2. Aufgrund der Tatsache, dass nunmehr die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, muss sich Ihr Leistungsvermögen dahingehend verschlechtert haben, dass nunmehr Ihr Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden herabgesunken ist.

3. Welche Leistungen im Rahmen der Hilfen zum Lebensunterhalt geleistet werden können, müssen Sie bei den für Sie zuständigen Stellen abklären.

14 Antworten

Jockelam 03.07.2012 | 13:00
Da ist gar nix schief gelaufen. Es wurden -ebenfalls vermutlich- erst mit Stellung des Weitergewährungsantrages medizinische Sachverhalte bekannt, die eine Rente auf Dauer rechtfertigen. Bei der "Arbeitsmarktrente" hatten Sie noch ein Restleistungsvermögen, welches jetzt halt nicht mehr gegeben ist.
Eastam 03.07.2012 | 17:32
aber moment wenn sich das verschlechtert hat was es sich nicht hat sondern gleich geblieben ist das mal so neben bei. warum erst ab den 01.11.12 vom logischen kann ich also bis zum 31.10.12 noch arbeiten und ab den 01.11.12 nicht mehr laut RV ??? (sakasmus) können sich mir die lottozahlen sagen für samstag den 07.07.12
Eastam 03.07.2012 | 17:36
achja eine voller Erwerbsminderung rente wird schon seit 2009 gezahlt
Claire Grubeam 03.07.2012 | 19:39
Das ist doch kein Problem der Deutschen Rentenversicherung! Ihr Leistungsvermögen war vorher 3 bis unter 6 Stunden und hat sich auf unter 3 Stunden verschlechtert. Damit haben Sie Anspruch auf Dauerrente, statt der befristeten sogenannten Arbeitsmarktrente. Wann die Verschlechterung in der Vergangenheit eingetreten ist, spielt für den Rentenanspruch keine Rolle. Sie müssen sich also an Jobcenter oder Grundsicherungsbehörde wenden und dort geltend machen, dass die Verschlechterung bereits in der Vergangenheit eingetreten ist und nicht erst in der Zukunft eintreten wird. Diese müssen dann terminieren, seit wann die Leistung entsprechend zu gewähren ist und, ggf. nach entsprechender Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung (in Amtshilfe), vermutlich den Zeitpunkt der Änderung des Leistungsvermögens ermitteln.
Eastam 03.07.2012 | 20:12
lesen es geht darum 31.10.12 ist erst in 4 monaten also kann ich jetzt arbeiten laut rv und ab den 01.11.12 kann ich nicht mehr
Eastam 03.07.2012 | 20:30
Zitat von Claire Grube anzeigen
lesen es geht darum 31.10.12 ist erst in 4 monaten also kann ich jetzt arbeiten laut rv und ab den 01.11.12 kann ich nicht mehr
Nein, in der Zukunft ist nur der Ablauf der Zeitrente. Das hat mit dem Eintritt des Leistungsfalls rein gar nichts zu tun. Ihnen scheint der Unterschied zwischen Leistungsfall und Ende der befristeten Rente bzw. Beginn der Dauerrente nicht klar zu sein. Das sind zwei verschiedene Begriffe und Zeitpunkte.
warum hat es damit nix zutun laut job center und rv kann ich bis 31.10.12 noch 4-6 std arbeiten ab 01.11.12 nicht mehr. dauer rente grundsicherung / arbeitsmarktrente job center.
Claire Grubeam 03.07.2012 | 20:53
Lesen Sie doch besser noch einmal oben meinen ersten Beitrag: "Sie müssen sich ... an Jobcenter oder Grundsicherungsbehörde wenden und dort geltend machen, dass die Verschlechterung bereits in der Vergangenheit eingetreten ist und nicht erst in der Zukunft eintreten wird. Diese müssen dann terminieren, seit wann die dortige Leistung entsprechend zu gewähren ist und, ggf. nach entsprechender Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung (in Amtshilfe), vermutlich den Zeitpunkt der Änderung des Leistungsvermögens ermitteln." Der Zeitpunkt der Änderung des Leistungsvermögens ist nicht der Zeitpunkt des Ablaufs der befristeten Rente (31.10.2012). Jetzt verstanden?
Hanniam 03.07.2012 | 20:24
100 % schlau wird man aus ihrem Beitrag nicht. Wird das künftig tatsächlich eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung oder ist die halbe Rente dann unbefristet?
Claire Grubeam 03.07.2012 | 20:25
Nein, in der Zukunft ist nur der Ablauf der Zeitrente. Das hat mit dem Eintritt des Leistungsfalls rein gar nichts zu tun. Ihnen scheint der Unterschied zwischen Leistungsfall und Ende der befristeten Rente bzw. Beginn der Dauerrente nicht klar zu sein. Das sind zwei verschiedene Begriffe und Zeitpunkte.
Eastam 03.07.2012 | 23:00
da irren sie sich aber gewaltig. das job center geht nach den bescheid der RV und danach bin ich noch vermittelbar bis zum 31.10.12
Jockelam 04.07.2012 | 07:06
.....*nerv*.....Sie wollen es nicht verstehen, richtig ? Claire Grube hat alles wunderbar erklärt. Bitte wenden Sie sich an die nächste Beratungstelle und lassen sich vor Ort alles erklären.
Coca-Colaam 04.07.2012 | 18:14
Die Experten-Beamten haben gut Lachen. Anderen zeigen, wie sie an den Knochen nagen können und selbst aus dem Vollen schöpfen.
Witzboldam 04.07.2012 | 22:31
Das geht die Deutsche Rentenversicherung aber nichts an. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Stelle, die über die von Ihnen begehrte höhere Leistung zu entscheiden hat.
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