Hallo Beate,
eine Rückforderung einer zurecht gezahlten Rente vom Konto ist leider nicht möglich. Bezüglich der Änderungsfristen zu welchem Zeitpunkt die Überweisung auf das neuen Konto erfolgen kann, wenden Sie sich bitte an den Rentenservice.
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Hallo Beate,
eine Rückforderung einer zurecht gezahlten Rente vom Konto ist leider nicht möglich. Bezüglich der Änderungsfristen zu welchem Zeitpunkt die Überweisung auf das neuen Konto erfolgen kann, wenden Sie sich bitte an den Rentenservice.
Wer selber nicht genau weiss wie es geht, sollte nicht die Vorschläge andere als "Unsinn" bewerten. Mehr sage ich dazu nichtHallo, zu umständlich, Amtsgericht kostet doch auch erst mal Geld! Ich würde erst mal beim Rentenversicherungsträger anrufen und die Lage erklären. Die werden sicher weiter helfen. GrussUnsinn. Der RV-Träger kann in so einem Fall gar nichts tun, wenn die Rente schon überwiesen ist. Ob das Amtsgericht da weiterhelfen kann, ist auch fraglich. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Ob dieser auf der (alten) Bank etwas ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Bank die Rente einfach so einbehalten kann bzw. ob dies rechtlich untermauert ist. Das Problem ist vermutlich dadurch entstanden, dass die Meldung des neuen Kontos zu spät war. In der Regel braucht der Rentenservice auch noch einmal ein paar Tage, bis die Umstellung erfolgen kann. Sie können auch nochmal versuchen, mit der Bank zu sprechen. Die müssen Ihnen den Grund für die Einbehaltung erklären. Wenn Sie dort den Dispo ausgereizt oder überschritten haben, sieht es nicht so gut aus.
Und das ist auch gut so.Unsinn. Der RV-Träger kann in so einem Fall gar nichts tun, wenn die Rente schon überwiesen ist. Ob das Amtsgericht da weiterhelfen kann, ist auch fraglich. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Ob dieser auf der (alten) Bank etwas ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Bank die Rente einfach so einbehalten kann bzw. ob dies rechtlich untermauert ist. Das Problem ist vermutlich dadurch entstanden, dass die Meldung des neuen Kontos zu spät war. In der Regel braucht der Rentenservice auch noch einmal ein paar Tage, bis die Umstellung erfolgen kann. Sie können auch nochmal versuchen, mit der Bank zu sprechen. Die müssen Ihnen den Grund für die Einbehaltung erklären. Wenn Sie dort den Dispo ausgereizt oder überschritten haben, sieht es nicht so gut aus.Wer selber nicht genau weiss wie es geht, sollte nicht die Vorschläge andere als "Unsinn" bewerten. Mehr sage ich dazu nicht
Ich weiß aber genau, dass der RV-Träger NICHTS machen kann, weil er mit der Zahlung an sich nichts mehr zu tun hat und wenn das Geld mal auf dem Konto ist!Unsinn. Der RV-Träger kann in so einem Fall gar nichts tun, wenn die Rente schon überwiesen ist. Ob das Amtsgericht da weiterhelfen kann, ist auch fraglich. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Ob dieser auf der (alten) Bank etwas ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Bank die Rente einfach so einbehalten kann bzw. ob dies rechtlich untermauert ist. Das Problem ist vermutlich dadurch entstanden, dass die Meldung des neuen Kontos zu spät war. In der Regel braucht der Rentenservice auch noch einmal ein paar Tage, bis die Umstellung erfolgen kann. Sie können auch nochmal versuchen, mit der Bank zu sprechen. Die müssen Ihnen den Grund für die Einbehaltung erklären. Wenn Sie dort den Dispo ausgereizt oder überschritten haben, sieht es nicht so gut aus.Wer selber nicht genau weiss wie es geht, sollte nicht die Vorschläge andere als "Unsinn" bewerten. Mehr sage ich dazu nicht
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