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Experten-Antwort

Rente auf falschem Konto überwiesen

von Beate07.08.2014 | 07:28
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: ich habe dem Rentenservice ca. Mitte letzten Monats meine neue Kontodaten mitgeteilt, die haben trotzdem auf das alte Konto überwiesen, auf das ich jetzt nicht mehr zugreifen kann, dieses existiert zwar noch, aber aufgrund einer privat Insolvenz komme ich da jetzt nicht mehr ran. Konnte also bis jetzt auch noch keine Miete etc. bezahlen. Habe den Rentenservice schon angeschrieben aber keine Antwort bis jetzt. Können die das wieder zurück buchen und dann richtig überweisen oder geht so was gar nicht? Was habe ich in so einem Fall für Möglichkeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate,

eine Rückforderung einer zurecht gezahlten Rente vom Konto ist leider nicht möglich. Bezüglich der Änderungsfristen zu welchem Zeitpunkt die Überweisung auf das neuen Konto erfolgen kann, wenden Sie sich bitte an den Rentenservice.

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15 Antworten

Christina Nowakam 07.08.2014 | 07:39
Hallo Beate, Überweisungen kann man leider nicht zurückholen. Deswegen hat die RV für die bereits getätigte Überweiung keine Zugriffsmöglichkeit mehr. Ich würde alle Unterlagen der Insolvenz nehmen, den Rentenbescheid mitnehmen und zum Amtsgericht gehen. Das Amtsgericht kann Dir eine Freigabe für das gesperrte Konto bzw. die Auszahlung geben. Meine Empfehlung, das Konto, auf welches Du nicht zugreifen kannst, auflösen. Die geänderte Bankverbindung nochmals schriftlich mitteilen. Viel Glück ! Christina
Beateam 07.08.2014 | 07:48
Vielen dank Christina das werde ich auf jeden Fall versuchen, hoffentlich klappt das LG Beate
=//=am 07.08.2014 | 10:13
Zitat von Windfee anzeigen
Unsinn. Der RV-Träger kann in so einem Fall gar nichts tun, wenn die Rente schon überwiesen ist. Ob das Amtsgericht da weiterhelfen kann, ist auch fraglich. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Ob dieser auf der (alten) Bank etwas ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Bank die Rente einfach so einbehalten kann bzw. ob dies rechtlich untermauert ist. Das Problem ist vermutlich dadurch entstanden, dass die Meldung des neuen Kontos zu spät war. In der Regel braucht der Rentenservice auch noch einmal ein paar Tage, bis die Umstellung erfolgen kann. Sie können auch nochmal versuchen, mit der Bank zu sprechen. Die müssen Ihnen den Grund für die Einbehaltung erklären. Wenn Sie dort den Dispo ausgereizt oder überschritten haben, sieht es nicht so gut aus.
Windfeeam 07.08.2014 | 08:39
Hallo, zu umständlich, Amtsgericht kostet doch auch erst mal Geld! Ich würde erst mal beim Rentenversicherungsträger anrufen und die Lage erklären. Die werden sicher weiter helfen. Gruss
Windfeeam 07.08.2014 | 10:58
Zitat von =//= anzeigen
Hallo, zu umständlich, Amtsgericht kostet doch auch erst mal Geld! Ich würde erst mal beim Rentenversicherungsträger anrufen und die Lage erklären. Die werden sicher weiter helfen. Gruss
Unsinn. Der RV-Träger kann in so einem Fall gar nichts tun, wenn die Rente schon überwiesen ist. Ob das Amtsgericht da weiterhelfen kann, ist auch fraglich. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Ob dieser auf der (alten) Bank etwas ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Bank die Rente einfach so einbehalten kann bzw. ob dies rechtlich untermauert ist. Das Problem ist vermutlich dadurch entstanden, dass die Meldung des neuen Kontos zu spät war. In der Regel braucht der Rentenservice auch noch einmal ein paar Tage, bis die Umstellung erfolgen kann. Sie können auch nochmal versuchen, mit der Bank zu sprechen. Die müssen Ihnen den Grund für die Einbehaltung erklären. Wenn Sie dort den Dispo ausgereizt oder überschritten haben, sieht es nicht so gut aus.
Wer selber nicht genau weiss wie es geht, sollte nicht die Vorschläge andere als "Unsinn" bewerten. Mehr sage ich dazu nicht
Cassandraam 07.08.2014 | 11:06
User =//= hat aber Recht ! Die DRV kann in diesem Fall nichts machen.
Maier IIam 07.08.2014 | 14:04
Zitat von Windfee anzeigen
Im Gegensatz zu einer Lastschrift gibt es bei einer Überweisung keine Möglichkeit für die Überweisenden diese rückzuholen. Auch die DRV kann das nicht ! Und wenn Sie aus Versehen auf ein fremdes Konto überweisen,müssen Sie einen Klageweg gehen,damit der falsche Empfänger das Geld vielleicht mal wieder herausgibt.Pech wenn er sowieso Pleite ist und unter der Pfändungsgrenze lebt. Also,bevor Sie anderen Unwissenheit vorwerfen,sollten Sie sich vorher kundig machen,ob Sie mit Ihrer Meinung recht haben.
GroKoam 07.08.2014 | 14:05
Zitat von Windfee anzeigen
Unsinn. Der RV-Träger kann in so einem Fall gar nichts tun, wenn die Rente schon überwiesen ist. Ob das Amtsgericht da weiterhelfen kann, ist auch fraglich. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Ob dieser auf der (alten) Bank etwas ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Bank die Rente einfach so einbehalten kann bzw. ob dies rechtlich untermauert ist. Das Problem ist vermutlich dadurch entstanden, dass die Meldung des neuen Kontos zu spät war. In der Regel braucht der Rentenservice auch noch einmal ein paar Tage, bis die Umstellung erfolgen kann. Sie können auch nochmal versuchen, mit der Bank zu sprechen. Die müssen Ihnen den Grund für die Einbehaltung erklären. Wenn Sie dort den Dispo ausgereizt oder überschritten haben, sieht es nicht so gut aus.
Wer selber nicht genau weiss wie es geht, sollte nicht die Vorschläge andere als "Unsinn" bewerten. Mehr sage ich dazu nicht
Und das ist auch gut so.
Schorscham 07.08.2014 | 15:35
Ihre Gläubiger werden es Ihnen danken, dass Sie wenigstens einen geringen Teil Ihrer Schulden getilgt haben. Schließlich gehört das Geld denen!
Schießl Konradam 07.08.2014 | 18:07
Das liegt doch auf der Hand, das ursprüngliche Konto steht im Minus, die falsch Überweisung vermindert die Schuld, da versucht die Bank keiner Rücküberweisung nach zu kommen. Meine aber, nur das Gericht kann hier eingreifen und sich auch mit dem Insolvenz Verwalter in Verbindung setzen. Dafür verlangt doch das Gericht kein Geld. Vermute sogar, der Betrags Eingang übersteigt die Höhe des Pfändungs freien Betrag nicht, deshalb kann nur das Gericht weiter helfen. MfG.
=//=am 07.08.2014 | 17:17
Zitat von Windfee anzeigen
Unsinn. Der RV-Träger kann in so einem Fall gar nichts tun, wenn die Rente schon überwiesen ist. Ob das Amtsgericht da weiterhelfen kann, ist auch fraglich. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Ob dieser auf der (alten) Bank etwas ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Bank die Rente einfach so einbehalten kann bzw. ob dies rechtlich untermauert ist. Das Problem ist vermutlich dadurch entstanden, dass die Meldung des neuen Kontos zu spät war. In der Regel braucht der Rentenservice auch noch einmal ein paar Tage, bis die Umstellung erfolgen kann. Sie können auch nochmal versuchen, mit der Bank zu sprechen. Die müssen Ihnen den Grund für die Einbehaltung erklären. Wenn Sie dort den Dispo ausgereizt oder überschritten haben, sieht es nicht so gut aus.
Wer selber nicht genau weiss wie es geht, sollte nicht die Vorschläge andere als "Unsinn" bewerten. Mehr sage ich dazu nicht
Ich weiß aber genau, dass der RV-Träger NICHTS machen kann, weil er mit der Zahlung an sich nichts mehr zu tun hat und wenn das Geld mal auf dem Konto ist!
SozPolam 07.08.2014 | 20:37
Ja herrjeh, wer Schulden hat, muß sie auch tilgen. Und wer dabei glaubt, ein Kontowechsel helfe davon ab, hat zu Recht Pech gehabt. Zahlt pünktlich Eure Steuern, tilgt Eure Schulden, berappt Eure Sozialbeiträge, gebt ordentlich Eure Hinzuverdienste an! Und gebt die Änderung einer Bankverbindung eben rechtzeitig bekannt - sonst selbst Schuld - Ätsch!
Schießl Konradam 08.08.2014 | 08:45
Eine Rückfrage - wann das neue Konto für die Frist- Einhaltung verantwortlich war bringt genau so wenig, wie der Hinweis von allen möglichen Menschen, be- schweren Sie sich doch bei ihren Abgeordneten, wenn ein Gesetz nicht ihren Vorstellungen entspricht. Ein einzelner Abgeordneten kann so wenig ausrichten wie meist der ausbleibende Erfolg einer Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Im übrigen war das neue Konto durch die Insolvenz richtig gedacht, wenn nicht gar notwendig. Natürlich wird die Bank in solchen Fällen den Dispo Rahmen sofort einstellen. MfG.
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