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Experten-Antwort

Rente auf unbestimmte dauer

von regina26.10.2014 | 16:02
1717 Ansichten
6 Antworten

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ich möchte gerne wissen ,wann gibt es eine unbefristete Rente,und warum gibt es eine Rente auf unbestimmte Dauer? und nach welchen Datum,antragstellung oder rentenbescheid. richtet sich die DRV bei etv.nachprüfungen die ja auch immer wieder stattfinden sollen vielen dank

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine unbefristete Rente und eine Rente auf unbestimmte Dauer sind in meinen Augen dasselbe.

Warum gibt es so etwas? Zunächst weil unser Gesetzgeber dies so vorgibt und zum anderen weil es Krankheiten gibt, bei denen man weiß, dass der Patient nie mehr wird arbeiten können. Wenn der ärztliche Dienst dies so sieht, gibt es die unbefristete Rente.

Etwaige Nachprüfungen sind einzelfallabhängig - zumindest bei dem Regionalträger für den ich arbeite.

Nach welchen Kriterien andere RV Träger verfahren, entzieht sich meiner Kenntnis.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Eine Dauerrente erhalten Sie weil es wohl nicht zu erwarten ist, dass Sie wieder erwerbsfähig werden.

Ob eine Nachprüfung anfällt, weiß niemand, das kann Ihnen allenfalls die Sachbearbeitung Ihres RV Trägers beantworten.

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4 Antworten

Platzverweisam 26.10.2014 | 16:36
Zitat von regina anzeigenausblenden
Ist für den Anspruch die Arbeitsmarktlage nicht maßgebend, so ist die Befristung innerhalb des zeitlichen Rahmens von drei Jahren von der Prognose im Einzelfall abhängig. Die Befristung kann mehrfach verlängert werden. Die gesetzliche Bestimmung unterstellt allerdings, dass nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren die Behebung der Erwerbsminderung (EM) unwahrscheinlich ist, so dass nach Ablauf dieses Zeitraumes die Rente unbefristet zu leisten ist. Die Befristung ist daher auf eine maximale Gesamtdauer von neun Jahren ab Zeitrentenbeginn beschränkt. Die Bewilligung einer unbefristeten Rente aus gesundheitlichen Gründen kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der EM unwahrscheinlich ist. Die Ungewissheit der Prognose führt zur Befristung. Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist, durch die sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und/oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde. Renten wegen EM sind grundsätzlich befristet, wenn die Gewährung wegen der Arbeitsmarktlage erfolgt. Die Höchstdauer der Befristung von insgesamt neun Jahren gilt in diesen Fällen nicht, d. h. die Befristung kann mehrfach bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze des Berechtigten verlängert werden. Eine gesetzliche Regelung für die zeitlichen Abstände der sogenannten "Nachprüfungen" besteht nicht. Die Überprüfungen unterliegen den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls. Einige Rentenversicherungsträger verzichten auf solche Regelüberprüfungen weitgehend, die sich aus § 60 SGB I ff herleiten bzw. führen diese nur ausnahmsweise durch, wenn die besonderen Umstände dafür sprechen (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, ärztliche Empfehlung, etc.).
Herz1952am 26.10.2014 | 18:17
Hallo an alle, "unbefristet" würde bedeuten, auch über den Tod hinaus, wenn man/frau das wörtlich nimmt. Oder auch, wenn der Grund für die Rente wegfallen sollte aufgrund einer dementsprechenden gesundheitlichen Besserung. "unbestimmte Dauer" bedeutet, dass die Rente auch überprüft und wegfallen kann. Ebenfalls ist unbestimmt, wann die Rente eventuell durch Tod vor der "Altersrente" endet. Das Erreichen der Altersrente könnte man natürlich auch als bestimmte "Frist" ansehen. Aber es könnte ja vorher schon was geschehen. Ich kann mir auch heute noch nicht einigermaßen sicher sein, ob ich die nächsten 3 Jahre "durchstehe". Herz1952
reginaam 26.10.2014 | 16:55
Lieber Platzverweis wie ist das dann bei mir habe zuerst eine befristete rente für 1 1/2 bekommen und nach Verlängerungsantrag eine Rente auf unbestimmte dauer erhalten,warum dann ohne zeitliche Befristung?.und ist eine nachprüfung noch zu erwarten,das ganze ist jetzt 4 jahre her.den positiven Bescheid erhielt ich Anfang Dezember?? Vielen dank für die Mühe
Deutsche Rentenversicherung
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