Wie wir Ihrer Frage entnehmen, beziehen Sie seit neun Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer. Wieso sollte Ihnen diese Rente nach 9 Jahren entzogen werden, wenn sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat?
Vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor.
Die 9 Jahre-Regelung spielt in folgendem Zusammenhang eine Rolle:
Renten wegen voller Erwerbsminderung, die nicht von der Arbeitsmarktlage abhängig sind (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) werden auf Zeit geleistet, es sei denn die Behebung der Erwerbsminderung ist unwahrscheinlich. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren unterstellt das Gesetz, dass die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Rente unbefristet geleistet.