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rente auf unbestimmte zeit

von hubert06.10.2008 | 07:21
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7 Antworten

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Meine Frage:Ich habe eine teilweise erwerbsminderungs Rente auf unbestimmte zeit (längstens jedoch bis zum 65 lebensjahr laut Rentenbescheid.)Wegen Berufsunfähigkeit bin jahrgang 1952.Muß ich in dieser Zeit noch mit Nachuntersuchungen rechnen?Im voraus vielen Dank für die Antworten.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo hubert,

eine Überprüfung des Rentenanspruches ist auch bei unbefristeten Renten üblich. Ob und wann dies erfolgen wird, hängt jedoch von Ihren konkreten gesundheitlichen Problemen und auch von den Verfahrensweisen Ihres zuständigen Rententrägers ab.

Dabei erfolgt auch nicht immer eine neue ärztliche Untersuchung - es werden vielmehr zunächst Befundbericht Ihrer Ärzte angefordert. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht bessert, kommt es auch nicht zum Wegfall der Rente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo mialein,

das ist von verschiedenen persönlichen Umständen abhängig und lässt sich anhand Ihrer Angaben leider nicht pauschal beantworten. Am sinnvollsten erscheint mir daher eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort kann man Ihnen am sachdienlichsten weiterhelfen.

5 Antworten

Batrixam 06.10.2008 | 07:35
Die RV hat jederzeit das Recht, eine Nachuntersuchung durchzuführen. Ob das geschieht oder nicht, kann Ihnen hier niemand sagen.
Batrixam 06.10.2008 | 09:32
Geben Sie bitte vor der Beantwortung Ihrer Frage noch an, wann Sie genau geboren sind und ob die Schwerbehinderung am 16.11.2000 bereits vorgelegen hat.
mialeinam 06.10.2008 | 09:22
Hallo, bei voller EM-Rente auf unbestimmte Zeit und 50 % Schwerbehinderung, Alter 58 Jahre, könnte die EM-Rente mit 60 Jahren umgedeutet werden. Dann würden doch erneute Untersuchungen, Überprüfungen, Gutachten sowie weiterer Papierkram wegfallen. Ist dies richtig so und ist ein Antrag auf Umwandlung zu epmfehlen mit 60 J? Grüße
mialeinam 06.10.2008 | 12:23
Hallo, ich bin im März 1950 geboren und seit 2 Jahren schwerbehindert. In meiner Rentenauskunft steht, daß ich mit 60 in Rente gehen kann mit Abschlag 10,....% (weis ich nicht mehr genau hinter dem Komma). Habe Bestandsschutz. Grüße
@mialeinam 06.10.2008 | 12:36
Den sog. Vertrauensschutz haben Sie eben nicht. Vertrauensschutz würde vorliegen, wenn Sie am 16.11.2000 bereits schwerbehindert gewesen wären. Dann hätten Sie die Altersrente wg. Schwerbehinderung ab 60 ohne Abschlag in Anspruch nehmen können. Bei Ihnen ist es jedoch so, dass Sie die Altersrente ab 60 nur mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen können. Ob sich eine Umwandlung lohnt oder nicht, hängt davon ab, wieviel Abschlag Sie in Ihrer derzeitigen EM-Rente haben. Sollte dieser ebenfalls bei 10,8 % liegen, können Sie ohne Probleme umwandeln. Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises würden weitere med. Ermittlungen entfallen. Sollte der Abschlag in der EM-Rente niedriger sein (siehe Ihr Rentenbescheid), würde ich mit der Umwandlung noch warten. PS: Die Altersrente wegen Schwerbehinderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn mind. 35 Jahren rentenrechtliche zeiten vorliegen.
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