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Experten-Antwort

Rente auf Zeit-Schwerbehinderung

von Jürgen06.05.2011 | 17:12
2044 Ansichten
5 Antworten

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ich habe immer wieder die Rente verlängert bekommen. Bin Jahrgang 1949, Verlängerung der Rente bis Aug.2010, Umwandlung in Altersrente wegen Schwerbehinderung erfolgte. Aber die Rentenabzüge blieben, Ist dies in Ordnung. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, grundsätzlich bleibt der Zugangsfaktor (Abschlag) der ersten Rente (Erwerbsminderungsrente) erhalten (§ 77 Abs. 3 S. 1 SGB VI).

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4 Antworten

-_-am 06.05.2011 | 17:36
Grundsätzlich bleibt die Minderung des Zugangsfaktors auch bei der Folgerente wegen Alters bis zum Ende des Rentenbezuges oder in der nachfolgenden Hinterbliebenenrente weiterhin bestehen. § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB 6 regelt, dass der frühere (bisherige) Zugangsfaktor für diejenigen Entgeltpunkte maßgebend bleibt, die bereits Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen Rente waren. Der bisherige Zugangsfaktor bleibt demnach für alle Entgeltpunkte (= "Summe der Entgeltpunkte") maßgebend, die der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte der Vorrente zugrunde lagen. Ergeben sich bei der Berechnung der Folgerente insgesamt höhere Entgeltpunkte als bei der "früheren" / bisherigen Rente, lag die Differenz der bisherigen Rentenberechnung noch nicht zugrunde. Für diese zusätzlichen Entgeltpunke ist nach § 77 Abs. 2 SGB 6 ein neuer Zugangsfaktor zu bestimmen. Ergeben sich bei der Berechnung der Folgerente weniger oder gleich viel Entgeltpunkte wie bei der bisherigen Rente, bleibt grundsätzlich der frühere Zugangsfaktor für sämtliche Entgeltpunkte der neuen Rente maßgebend.
Rotbartam 07.05.2011 | 20:37
Die Lieblingsworte der DRV: Verringerung, Kürzung, Reduzierung, Abbau, Herabsetzung, Ermäßigung, Senkung, Befristung.......
KSCam 08.05.2011 | 18:45
Die Abschläge bleiben. Ausnahme: Sie waren bereits am 16.11.2000 zu 50 % schwerbehindert......
Jürgenam 12.05.2011 | 10:29
Hallo KSC ich war bereits ab 1997 70 % schwerbehindert. Was kann ich jeztz tun.? Danke
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