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Rente auf Zeit

von Steve Reuter29.02.2008 | 11:51
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8 Antworten

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Guten Tag ! Bei mir wurde die Rente wg. v. EM erstmals im Jahre 2003 für ein Jahr befristet. Danach 2004 für ein weiteres Jahr usw.. Bei der letzten Verlängerung im jahre 2007 wurde sie für 2 jahre bewilligt. Nun meine Frage: Ab wann ist die Rente auf Dauer zu bewilligen und kann man selbst einen Antrag auf Dauerbewilligung schon vorher stellen ? Vielen Dank !

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Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt nur eine Befristung für die jeweilige Zeitrente. Sie darf für maximal drei Jahre gerechnet ab Rentenbeginn gewährt werden. Kann danach aber mehrmals verlängert werden. Wann die Zeitrente in eine Dauerrente umgewandelt wird, entscheidet unser Arzt selbst.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hier müsste man erstmal die Begriffe näher definieren. Es gibt Teilrenten und Vollrenten und die können als Zeitrenten oder Dauerrenten gezahlt werden. Ob eine Dauerrente oder Zeitrente gewährt wird, entscheidet unser Arzt. Kriterien ob eine Zeitrente oder Dauerrente gewährt wird, sind der Krankheitszustand und das Alter.

Der verschlossene Arbeitsmarkt ist eine besonderheit, wo aus medizinischen Gründen eigentlich eine Teirente zu gewähren wäre, aber aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt eine Vollrente gezahlt wird.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ein Antrag kann immer gestellt werden, da hiervon auch Folgefragen abhängen, wie z.B. das Fortbestehen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Leistungen zur Grundsicherungen, die nur bei dauerhafter Erwerbsminderung geleitstet werden.

5 Antworten

Brilleam 29.02.2008 | 12:32
Hallo Steve Reuter! § 102 Abs. 2 SGB VI: Eine EM-Rente aus REIN MEDININISCHen Gründen sollte nach insg. 9 Jahren Befristung zur Dauerrente (mit Überprüfungsvorbehalt) werden - eine EM-Rente wegen verschlossenem (Teilzeit-)Arbeitsmarkt wird IMMER nur befristet (max. 3 Jahre) gewährt - schließlich geht es wirtschaftlich bergauf...! (verschlossenen Arbeitsmarkt gibt es derzeit fast nur noch im Beitrittsgebiet).
Brilleam 29.02.2008 | 12:39
REIN MEDIZINISCH natürlich - wird Zeit, dass ich Feierabend mache!
Steve Reuteram 29.02.2008 | 12:58
Hallo ! Ich bekomme die rente aus rein medizinischen Gründen und bin auch nicht in der Lage, auch nur 3 Std. täglich zu arbeiten, weil sich die Erkrankung (Herz) noch mal verschlechtert hat. Kann man da nicht einen separaten Antrag auf Feststellung der Dauerrente stellen ? Es betrifft mich zwar nicht, aber was bedeutet verschlossener Arbeitsmarkt und wann bekommt man deshalb Rente. Vielen Dank !
Michael1971am 29.02.2008 | 13:48
Jeder Antrag auf Erwerbsminderungsrente(auch Antrag auf Weitergeährung) enthält einen Antrag auf Dauerrente. Wird diese nur befristet geleistet, können Sie gegen die Befristung Widerspruch einlegen. Ausdrücklich beantragen brauchen Sie eine Dauerrente also nicht. Bei einem Leistungsvermögen unter drei Stunden wird dann eine Dauerrente geleistet, wenn bei unterstelltem günstigen Heilungsverlauf eine Besserung des Leistungevermögen auf drei oder mehr Stunden in der maximalen Befristungsdauer von neun Jahren nicht absolut ausgeschlossen ist. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie wieder vollständig gesunden, sondern ob Ihr Leistungsvermögen soweit wiederhergestellt werden kann, dass eine mehr als geringfügige Tätigkeit möglich wäre. Dies führt dann genau zu Ihrer zweiten Frage. Liegt das Leistungsvermögen bei drei bis unter sechs Stunden, liegt eigentlich nur teilweise Erwerbsminderung vor, da eine mahr als geringfügige Tätigkeit ausgeübt werden kann. Kann das Restleistungsvermögen aber nicht verwertet werden, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in ausreichender Zahl Teilzeitarbeitsplätzt vorhanden sind, ist wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes volle Erwerbsminderungsrente zu leisten. Diese ist immer zu befristen, auch wenn das Leistungsvermögen nach medizinischen Gesichtspunkten nie mehr über sechs Stunden ansteigen wird. Grund ist die mögliche Besserung auf dem Arbeitsmarkt. Eine Höchstdauer für die Befristung existiert für Arbeitsmarktrenten nicht.
Steve Reuteram 04.03.2008 | 16:54
Hallo ! Vielen Dank für Ihre zahlreichen und hilfreichen Antworten. Meine Grundfrage ist aber, ob ich während einer bewilligten Zeitrente einen Antrag auf Gewährung der unbefr. Rente stellen kann, weil ich der Meinung bin, daß sich der Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat, daß dies nun geschehen müßte ? Vielen Dank !
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