Hallo Expertenteam, Ich beziehe seit 2008 wegen Dienstunfähigkeit Beamtenpension. 2011 geschieden, aufgrund externer Teilung Rentenansprüche bei Deutscher Rentenversicherung begründet. Da keine Pflichtbeiträge, kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Zahlung der Altersrente erst 2023. Gibt es eine Härtefallregelung, da bei interner Teilung die Zahlung bereits ab 2011 erfolgen würde? Wer ist Ansprechpartner?
25.10.2014, 16:28
von
Versichertenberater
Eine Härtefallregelung gibt e nicht. Wenn Sie mindestens 60 Beitragsmonate erreichte haben, steht Ihnen die Rente mit 65. + X Monate zu, früher leider keine Möglichkeit.
25.10.2014, 16:30
von
W*lfgang
Zitiert von: MIR
Wer ist Ansprechpartner?
MIR,
wegen Pension: Ihr Dienstherr
wegen Rente: die DRV
wegen Abänderung/Neuberechnung des VA: das örtliche Familiengericht.
Wissend: ein _kompetenter_ Anwalt.
Gruß w.
25.10.2014, 16:56
Experten-Antwort
Hallo MIR,
eine Härtefallregelung für den von Ihnen geschilderten Sachverhallt gibt es nicht. Für einen Erwebsminderungsrentenanspruch benötigen Sie unter anderem 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Diese Anspruchsvoraussetzung ist bei Ihnen wohl nicht erfüllt.
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....