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Rente + Aufstockung durch Sozialamt...Hinzuverdienst?

von Flexagon19.06.2016 | 18:47
3613 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe seit 2013 volle EU-Rente wegen einer psychischen Erkrankung...da ich jedoch ausser der Bundeswehrzeit kaum Anrechnungszeiträume habe ( wurde mit 22 krank), liegt die Rente etwa bei 105€ und wird daher vom Sozialamt um knapp 300€ auf HartzIV-Mindestsatz aufgestockt...wenn ich jetzt einen Minijob annehme (450€, maximal 52Stunden im Monat), werden dann die 450€ mit der Aufstockung verrechnet und wenn ja, zu 100%? Ich frage deshalb, weil ich ja dann quasi für nix oder nur sehr wenig arbeiten gehen würde, wenn ich die 52 Stunden nicht komplett schaffe ( ist mit Arbeitgeber so abgesprochen, bezahlt wird nur die reale Arbeitszeit). mfg Flexagon

20 Antworten

Maier IIam 19.06.2016 | 19:02
Die Hinzuverdienstmöglichkeit bei SGB XII beträgt 170 € ohne Anrechnung, was darüber liegt wird von der Grundsicherung abgezogen.
W*lfgangam 19.06.2016 | 20:37
Hallo Flexagon, Einkommen aus Beschäftigung oder Tätigkeit ist immer anzurechnen. Ein Teil (Freibetrag) ist anrechnungsfrei, max. kann es der halbe Regelsatz sein. Näheres erfahren Sie von Ihrem Sozialamt, erste Infos: https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/sozi… https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html Gruß w.
Flexagonam 20.06.2016 | 03:58
Alles klar, vielen Dank für Eure Antworten.
Herz1952am 20.06.2016 | 13:41
Hallo Flexagon, Wenn Sie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, dürfen Sie nur 30 % "behalten" der Rest wird angerechnet.
Herz1952am 20.06.2016 | 13:55
Hallo Flexagon, in den Links und im Netz habe ich leider nichts "gescheites" dazu gefunden. Fragen Sie am besten beim Sozialamt nach. Unser Sohn bezieht Grundsicherung zur Rente, bei ihm ist das so mit den 30 % und der Rest Anrechnung (vielleicht noch Teilabschlag). Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Hartz IV- Verdienst-Anrechnung und Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt.
Herz1952am 20.06.2016 | 14:21
Hallo W*lfgang, in "Gesetze im Internet" ist nur der Einkommensbegriff selbst geregelt und nicht die Anrechnungen. Ist ja auch nicht "unser Bier", sondern das "Gesöff" des Sozialamtes (smile)
Herz1952am 20.06.2016 | 15:09
Hallo Schorsch, Die Angaben unter Punkt 4.5 in dem Formular R0120 (Sozialhilfebezug), sind deshalb erforderlich wegen der evtl. Überschneidung Sozialhilfe/Rente. Dies kann auch bei einem Verlängerungsantrag der Fall sein. (z.B. wenn der Verlängerungsantrag zu spät gestellt oder beschieden wird und in der Zwischenzeit Sozialhilfe gewährt wurde).
Herz1952am 20.06.2016 | 16:36
Hallo Schorsch, Hatten Sie nicht, i c h habe dies auch nicht geschrieben, sondern der Doppelgänger-Troll. Ich wollte es nur kurz fassen, weil in erster Linie vom Freibetrag ausgegangen wurde. Deswegen habe ich auch auf die Auskunft des Sozialamtes verwiesen. Der Link von Betanet (habe diesen leider vorher nicht gelesen), bezieht sich in erster Linie auch darauf, ob die Rente überhaupt noch in Frage kommt. Wenn 30 % 202, Euro entsprechen, müsste der Geseamthinzuverdient bei 673,-- Euro liegen. Da ist im Falle eines alleinstehenden zu 90 % keine Sozialhilfe mehr möglich. Das reicht für die Miete einer kleinen Wohnung und Heizung und Lebenshaltungskosten in aller Regel aus. Wie sich das alles auf die Grundsicherung auswirkt ist viel früher ein Thema und abhängig von der Rentenhöhe.
Herz1952am 20.06.2016 | 17:13
Hallo Schorsch, was mir jetzt noch aufgefallen ist, dass die Rente bei 105,-- Euro liegt und die Aufstockung nur bei 300,-- Euro. Entweder er wohnt mietfrei und bekommt auch die Heizkosten bezahlt, oder er hat die Miete und die Heizkosten in die "Aufstockung" nicht mit eingerechnet. Die 105,-- +300,-- ergibt "ziemlich genau" die 405/404 Euro Lebenshaltungskosten. Aber egal. Wenn die Aufstockung tatsächlich 300 Euro, betragen würde käme er bei 450 Euro Hinzuverdienst abzüglich 30 % 135,-- Euro Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag 315,-- Euro so wie so über die Bedürftigkeit hinaus. Dann würde auch der Freibetrag keine Rolle mehr spielen.
Herz1952am 20.06.2016 | 15:47
Hallo Schorsch, Die Angaben unter Punkt 4.5 in dem Formular R0120 (Sozialhilfebezug), sind deshalb erforderlich wegen der evtl. Überschneidung Sozialhilfe/Rente. Dies kann auch bei einem Verlängerungsantrag der Fall sein. (z.B. wenn der Verlängerungsantrag zu spät gestellt oder beschieden wird und in der Zwischenzeit Sozialhilfe gewährt wurde).
Und warum erzählen Sie mir das? Hatte ich danach gefragt? MfG
Hallo Schorsch, ich hatte zumindest Ihren letzten Beitrag so gedeutet. Oder hat mein Doppelgänger eventuell bereits von ihrem Profil Besitz ergriffen und Sie wissen nicht mehr, was Sie schreiben (smile)
Flexagonam 20.06.2016 | 17:41
Hallo, danke für Eure Antworten....hier nochmal genauere Daten: ich bin 39 Jahre alt, wurde mit 22 krank (1999), bekam aber erst nach längerem Verfahren ab 2013 Rente, vorher HartzIV. Ich wohne im Haus meiner Eltern mietfrei, da das für mich im Moment am günstigsten ist und bekomme dort Heizkosten- und Stromzuschuss. meine Einnahmen belaufen sich im Moment auf 95€ Rente ( irgendwas wird da noch abgezogen von den 105€) und 340€ Aufstockung, das wird mir monatlich überwiesen. mfg Flexagon
Herz1952am 20.06.2016 | 17:31
Hallo Flexagon, ich habe eben festgestellt, dass es möglich ist, dass Sie noch zu Hause wohnen und keinen Mietzuschuss oder Heizungskostenzuschuss erhalten, weil dies unter 25 Jahren (2013 = 22 Jahre, 2016 sind/werden Sie 25 Jahre. Dann haben Sie Anspruch auf eigene Wohnung, für die Sie Miete und Heizkosten erhalten. Das ist mit einem Mietvertrag auch im Haus der Eltern ggfs. möglich. (getrennte Räume, getrennte Lebenshaltung, eigener Herd, eigene Dusche, Heizkostenabrechnung (eigene). Evtl. Mietvereinbarung für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen (Bad). Möglich ist das, es muss nur alles schön getrennt werden. Ich stand als Vater und Hauseigentümer auch schon davor. Müsste von unserem Sohn auch Miete verlangen und die Heizkosten. Miete vor allem deshalb schon, dass die Wohnung renoviert werden müsste. Die Sozialgesetze sind darauf ausgerichtet, dass eben Eltern nicht für Ihre Kinder und die Kinder nicht für Ihre Eltern aufkommen müssen, außer das Einkommen beträgt vom "Unterhaltsfähigen" über 100.000,-- Euro/Jahr. Ich würde unseren Sohn schon bei weitaus weniger Einkommen aus der Sozialhilfe holen. Das hat Sinn, weil unter Umständen z.B. die Eltern im Alter selbst Sozialhilfe-Empfänger werden könnten, wenn Sie für Ihre Kinder aufkommen müssten.
W*lfgangam 20.06.2016 | 19:25
Zitat von Herz1952 anzeigen
Hallo Herz1952, grundsätzlich sind meine Links für die 'Nichtfindenden' schon gescheit - auch hier sind Sie im 'Netz' - und geben den Sachverhalt im Grundsätzlichen wieder ;-) ...individuell muss man/frau sich selbst bei den einschlägigen Behörden drum kümmern, zumal es hier nicht um Rentenrecht geht. Egal, ob Ihr Beitrag nur ein Doppel-Herz war oder nicht ...Flexagon hat es schon richtig aufgenommen. Gruß w.
Herz1952am 20.06.2016 | 19:40
Hallo Flexagon, erlauben Sie mir bitte noch eine "dumme Frage". Sie schreiben, dass Sie Heizkostenzuschuss und Stromzuschuss erhalten. Von Ihren Eltern oder vom Sozialamt? Ich frage deshalb, weil Stromzuschuss normalerweise nicht das Amt bezahlt. Aber vielleicht meinen Sie auch, dass der "Stromzuschuss" in der Aufstockung "praktisch" im "Lebensunterhalt" mit drin ist. Ich nehme sogar an, dass es so ist: Rente + Aufstockung ergibt Lebensunterhalt ca. 400 Euro. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Flexagonam 20.06.2016 | 20:10
also wir müssen halbjährlich eine Betriebskostenabrechnung erstellen, das betrifft das heizöl, das wird dann anteilstechnisch auf meine quadratmeter gerechnet und erstattet. der stromzuschuss ist nicht existent, das habe ich verwechselt, ich zahle selber von den 400€ 38 € im Monat an Strom an meine Eltern, weiss jetzt aber nicht mehr, wie ich auf diese Zahl gekommen bin. mfg Flexagon
Flexagonam 20.06.2016 | 20:11
Nachtrag: es wird vom Sozialamt erstattet, nicht von meinen Eltern.
W*lfgangam 20.06.2016 | 21:03
Hallo Flexagon, für Ihre Fragen gibt es sicher ein passenderes Forum, nehmen Sie dieses hier: http://www.sozialhilfe24.de/forum/ Gruß w.
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