Hallo, ich habe seit 2013 volle EU-Rente wegen einer psychischen Erkrankung...da ich jedoch ausser der Bundeswehrzeit kaum Anrechnungszeiträume habe ( wurde mit 22 krank), liegt die Rente etwa bei 105€ und wird daher vom Sozialamt um knapp 300€ auf HartzIV-Mindestsatz aufgestockt...wenn ich jetzt einen Minijob annehme (450€, maximal 52Stunden im Monat), werden dann die 450€ mit der Aufstockung verrechnet und wenn ja, zu 100%?
Ich frage deshalb, weil ich ja dann quasi für nix oder nur sehr wenig arbeiten gehen würde, wenn ich die 52 Stunden nicht komplett schaffe ( ist mit Arbeitgeber so abgesprochen, bezahlt wird nur die reale Arbeitszeit).
mfg Flexagon