Aufgrund der erfüllten Vertrauensschutzregelung können Sie bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 60. Lebensjshres in Anspruch nehmen.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählt neben der Arbeitslosigkeit von 364 Tagen nach Vollendung des 58 1/2 Lebensjahres u. a. auch die Voraussetzung, dass in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge liegen.
Soweit Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeit anerkannt werden, verlängern sie den 10 Jahreszeitraum.
Um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden, würde ich Ihnen raten, sich weiterhin arbeitslos zu melden.