Hallo Ivanov,
der E 207 enthält insbesondere Angaben zu ausländischen Versicherungszeiten, die der ausländische RV-Träger benötigt. Aus meiner Sicht kann der Vordruck (wahlweise) sowohl in deutsch als auch in bulgarisch ausgefüllt werden.
Das mehrfache Anfordern des Vordrucks, wird folgende Gründe haben: Zum einen ist es denkbar, dass zwischen der Kontenklärung und heute weitere ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt wurden, die noch nicht berücksichtigt wurden. Es ist aber auch zur Sicherheit gedacht, falls der ausländische Träger den damaligen E 207 nicht mehr besitzt.
Hinsichtlich Ihrer Frage zur Krankenversicherung kann ich Sie leider nur direkt an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.