Guten Tag,
ich bin 01/1950 geboren und gehe ab 06/2015 in Regelaltersrente 65+4.
Für meine Zeit in Bulgarien steht mir auch eine Rente zu.
Ich habe zwei Fragen.
1. Frage betrifft den E 207:
Muss ich den in bulgarisch oder deutsch ausfüllen? Bei meiner Kontenklärung habe ich diesen vor Jahren schon mal ausgefüllt. Ist das nicht ausreichend?
2. Frage: ich bin selbständiger Künstler - Musiker - über die Künstlersozialkasse krankenversichert, nach meinem Rentenbeginn werde ich weiter arbeiten - ändert sich etwas?
Danke.