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Rente aus den Niederlanden in Deutschland?

von ungarnkatze22.01.2008 | 12:46
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann ist Niederländer und hat bis zum Juni 2004 in den Niederlanden gearbeitet. Seit September 2004 arbeitet er in Deutschland. Die Einzahlungen der Rentenbeiträge Niederlande haben ein Unterbrechung von 1 1/2 Jahren, in dieser Zeit war er in Kanada beschäftigt. Mein Mann ist 58 Jahre alt und kann mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Was geschieht mit den Rentenansprüchen aus der Zeit in den Niederlanden? Was müssen wir beachten? Kann er Rente aus zwei Staaten beziehen? Ist es sinnvoll, die Versorgungsleistungen zusammenzuführen, geht das überhaupt? Für jeden Tip sind wir dankbar!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rosanna hat Ihnen bereits die deutschen Verbindungsstellen genannt. Allerdings kann es auch sein, dass das Versicherungskonto Ihres Ehemannes bei der DRV Knappschaft-Bahn-See geführt wird, die dann als Verbindungsstelle anzusprechen ist.

Eine Altersrente (AOW-Pension) nach niederländischem Recht kann Ihr Ehemann mit dem 65. Lebensjahr beziehen.

Für die deutsche Altersrente beachten Sie bitte, dass die Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1947 schrittweise angehoben wird und der Anspruch auf die deutsche REGELALTERSRENTE nicht mehr zwingend bei Vollendung des 65. Lebensjahr entsteht. Allerdings kann Ihr Ehemann unter Umständen - abhängig von den zurückgelegten Versicherungszeiten und ggf. unter Zusammenrechnung mit den niederländischen Versicherungszeiten - die Voraussetzungen für eine andere deutsche Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllen. Darüber kann nur der Rentenversicherungsträger Auskunft geben.

Ihr Ehemann müsste ferner unter das DEUTSCH-kanadische Sozialversicherungsabkommen fallen, weil dieses als sogenanntes offenes Abkommen grundsätzlich für jede Person gilt, also auch für Staatsangehörige der Nichtvertragsstaaten. Es sind jedoch nicht alle Vorschriften des Abkommens auf diese Drittstaatsangehörigen anzuwenden. Genaues kann Ihnen eine der Verbindungsstellen zu Kanada sagen.

Ihr Ehemann müsste deshalb bei Erfüllung der jeweiligen nationalen Anspruchsvoraussetzungen aus drei Ländern eine Rente beziehen.

Da Ihr Ehemann in Deutschland wohnt, ist der Rentenantrag grundsätzlich in Deutschland zu stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger leitet dann das Verfahren in den anderen beteiligten Ländern - ggf. über die Verbindungsstellen - ein.

Sollten Sie einen der deutsch-niederländischen Beratungstage besuchen wollen, lassen Sie sich bitte einen Termin geben.

9 Antworten

Rosannaam 22.01.2008 | 13:25
Hallo ungarnkatze, für Zeiten in den Niederlanden ist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen in 48125 Münster, Tel. 0251/238-0, Fax 0251/238-2960 zuständig; für Zeiten in Kanada die DRV Nord in 22159 Hamburg, Friedrich-Ebert-Damm 245, Tel. 040/5300-0, Fax 040/ 5300-2999. Bei den jeweiligen Trägern der RV können Sie sich genauestens erkundigen. Sollte Ihr Ehemann bei der DRV Bund (frühere BfA) versichert sein, ist diese ebenfalls für Fragen der ausl. Versicherung zuständig. Vermutlich besteht in den Niederlanden ein eigener Rentenanspruch bei Erreichen der dort gültigen Altersgrenze, da Ihr Ehemann dort einen Großteil der Beitragszahlungen geleistet hat. Beim dortigen Vers.Träger kann er sich auch wegen evtl. Ansprüche erkundigen. WICHTIG ist vor allem, umgehend hier beim derzeit zuständigen RV-Träger eine Kontenklärung durchzuführen. Dabei sind die jeweiligen Vers.Zeiten in den Niederlanden und in Kanada aufzuführen. Der (derzeit noch) zuständige RV-Träger gibt das Versicherungskonto dann an die Verbindungsanstalt (s.o.) ab. Denn ein geklärtes Konto VOR Inanspruchnahme einer Rente erspart im Antragsfall viel Zeit und Aufwand und ist die halbe Miete! MfG Rosanna
Kleksam 22.01.2008 | 13:46
Hallo Ungarnkatze, Rosanna hat ganz Recht! Und wie immer super strukturiert und informativ weitergeholfen! Bin begeistert. Und außerdem können Sie auch bei der für Ihren Wohnort zuständigen Auskunfts und Beratungsstelle vorsprechen. Dort hilft man Ihnen auch gerne weiter. Die Kontenklärung mit den Auslandszeiten können Sie dort auch veranlassen. Rufen Sie einfach mal da an und erkundigen sich, was Sie alles mitbringen müssen um die Zeiten zu klären. Die Formulare müssen Sie nicht allein ausfüllen. Viel Spaß beim "Konten"klären wünscht der Kleks
Rosannaam 22.01.2008 | 13:52
NACHTRAG: Auszug aus: www.deutsche-rentenversicherung.de, internationale Beratungstage. Gilt für niederländische Zeiten: " Haben Sie Fragen zum grenzübergreifenden Rentenrecht? In welchem Ort möchten Sie beraten werden? Bitte wählen Sie aus. Internationale Beratungstage Niederlande Die nachfolgende Tabelle kann auch nach Datum sortiert angezeigt werden. Ort Datum Aachen 28.11.2008 29.11.2008 Düsseldorf 26.08.2008 + 27.08.2008 + 28.08.2008, Hasselt 23.04.2008 + 24.04.2008 Leer 11.06.2008 + 12.06.2008 Deutsche Rentenversicherung vom 07.06.2007 "
Rosannaam 22.01.2008 | 13:57
Hallo Mr. Kleks, immer wieder gerne! :-)) MfG Rosanna
Kleksam 22.01.2008 | 14:04
Jetzt bin ich echt platt! ;-))))) Wenn die "Ungarnkatze" jetzt nicht weiter kommt, dann weiß ich auch nicht... Grüße vom Kleks
Kleksam 22.01.2008 | 14:08
Ms. Kleks! Kleksin hört sich aber doof an. ,-)))
Rosannaam 22.01.2008 | 14:12
Jetzt habe ich heute im tristen DRV-Alltag wenigstens mal etwas zum Schmunzeln bekommen! Tut gut! :-))))) Danke.
ungarnkatzeam 22.01.2008 | 15:01
herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft, wir werden dann auch gleich loslegen.Viele Grüße und noch einen schönen Tag wünscht ungarnkatze
ungarnkatzeam 22.01.2008 | 16:34
auch für diese kompetente anwort bedanke ich mich herzlich
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